Nach langem Ringen haben die Vertreter:innen im Ständigen Ausschuss heute endlich dem EU-Lieferkettengesetz zugestimmt. „Es ist erfreulich, dass sich für diesen Meilenstein endlich eine qualifizierte Mehrheit gefunden hat“, begrüßt Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB, den Beschluss: „Damit kann der lange verhandelte Paradigmenwechsel von freiwilligen Selbstverpflichtungen hin zu verpflichtenden Regelungen, um Menschen-, Arbeits- und Gewerkschaftsrechte zu achten und die Umwelt zu schützen, endlich eingeleitet werden.“
Leider kam dieser Kompromiss allerdings nur durch erhebliche Zugeständnisse und Verwässerungen zustande. Der Anwendungsbereich wurde drastisch verändert. Es sind nicht mehr, wie ursprünglich geplant, Unternehmen mit 500 Mitarbeiter:innen betroffen, sondern erst Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen. Auch der Jahresumsatz für Konzerne, in denen das Lieferkettengesetz Anwendung finden soll, wurde von 150 Millionen auf 450 Millionen Euro erhöht. Kritisch beurteilen ÖGB und AK, die seit Jahren ein faires Lieferkettengesetz fordern, außerdem, dass für Hochrisikosektoren, wie etwa die Textilindustrie, keine strengeren Bestimmungen vorgesehen sind. Ebenso kritisch ist die bremsende Haltung des österreichischen Arbeitsministeriums im Rahmen des gesamten Verhandlungsprozesses zu bewerten.
„Insgesamt werden in Österreich also nur sehr wenige Unternehmen betroffen sein“, erklärt Katzian abschließend: „Für uns ist die heutige Zustimmung zum Lieferkettengesetz dennoch ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss alles darangesetzt werden, dass das Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird!“
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