Reaktion auf Arbeiterkammer: Mietheld wechselt die Seiten und vertritt jetzt Vermieter

Seit dem 23. Februar bietet auch die Arbeiterkammer Wien den sogenannten "Altbau-Mietencheck" an und finanziert für Mitglieder Mietsenkungsverfahren auf Basis des österreichischen Richtwertmietzinses. Einst begründete Mietheld dieses Modell der risikolosen Rechtsdurchsetzung. Nach den Einschätzungen der Geschäftsführung von Mietheld wird die neue Konkurrenz der Firma stark zusetzen, sodass ab sofort auch Vermietern in Verfahren zur Rückforderung und Senkung von Altbaumieten zur Seite gestanden wird. Damit eröffnet sich für Mietheld ein neues Geschäftsfeld, das bisher von keiner Firma in dieser Form angeboten wurde. 

Mietheld hat über 5.000 Verfahren vor der Wiener Schlichtungsstelle und vor Gericht erfolgreich finanziert. "Dadurch konnten wir immenses Partikularwissen in Bezug auf das Mietrecht und auf diverse Prozesstaktiken anhäufen. Kaum jemand in Österreich kann eine derart tiefgründige Expertise auf diesem Gebiet vorweisen wie wir. Beispielsweise liegen uns unzählige Sachverständigengutachten vor, die für unterschiedliche Gegenden Wiens gerichtlich festgestellte Lagezuschläge ausweisen, die in der pauschalen Lagezuschlagskarte der Schlichtungsstelle unberücksichtigt sind. Auch kennen wir Gegenden, in denen entgegen der Literatur lagezuschlagslose Gründerzeitviertel verneint wurden. In all den Jahren konnten wir oft beobachten, wie Vermieter oder deren Vertreter eklatante Fehler im Verfahren machten, zum Beispiel in Bezug auf Rügepflichten des Mieters oder Präklusivfristen. Diese Fehler können uns dank unserer exzeptionellen mietrechtlichen Fachkompetenz und Erfahrung nicht unterlaufen.", so der Gründer Richard Eibl. 

Insitutionen wie der Arbeiterkammer oder der Mietervereinigung wird mit Mietheld nun eine ernstzunehmende Gegenkraft gegenüberstehen. "Wir freuen uns auf die Auseinandersetzungen vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht", sagt Eibl, und weiter: "Den gesetzlichen Richtwertmietzins gibt es seit 30 Jahren. Dass die Arbeiterkammer sich genau jetzt, wenige Wochen vor der Arbeiterkammer-Wahl zur Einführung ihres Services entschließt, ist kein Zufall. Die Prozessfinanzierungsbranche im Mietrecht, die Mietheld damals mitbegründete, existiert auch schon seit 10 Jahren. Hier wird offenbar der Versuch unternommen, Stimmen zu fangen", meint Eibl. Insofern würde es ihn nicht wundern, wenn der neue Gratis-Service der Arbeiterkammer nach einigen Monaten wieder eingestellt würde.

"Das Ganze scheint mir nicht sorgfältig durchdacht worden zu sein, insbesondere, da nun auch Mieter mit geringen Erfolgsaussichten und geringen Mietzinsüberschreitungen zur Arbeiterkammer rennen werden. Bedenkt man erstens den Umstand, dass vor der Schlichtungsstelle von mietrechtlich versierten Vertretern Schriftsätze ausgetauscht und Verhandlungen verrichtet werden müssen, zweitens die Tatsache, dass ca. 30% der Vermieter das Verfahren vor das Bezirksgericht abziehen und drittens, dass im Falle einer gerichtlichen Niederlage mehrere Tausend Euro zu tragen sind, erscheint mir das Ganze auf Dauer nicht finanzierbar", sagt Richard Eibl. 

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