Kulturausschuss gibt Denkmalschutznovelle seine mehrheitliche Zustimmung

Die Novellierung des Bundesgesetzes betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) stand heute im Mittelpunkt des Kulturausschusses. Eine Reihe von Novellen in der Vergangenheit hat laut Staatssekretärin Andrea Mayer bewirkt, dass das DMSG an vielen Stellen überfrachtet und schwer vollziehbar wurde. Nun soll die Rolle des Bundesdenkmalamts (BDA) entscheidend gestärkt werden.

Aus Sicht von ÖVP und Grünen wird insbesondere die Unterschutzstellung von Baudenkmalen wesentlich erleichtert und der Spekulation mit denkmalgeschützten Bauten ein Riegel vorgeschoben. Auch der UNESCO-Welterbekonvention wird laut den Koalitionsfraktionen künftig besser Rechnung getragen werden. Die Freiheitlichen hätten sich von der Novelle zwar mehr gewünscht, sahen aber genügend positive Neuerung, um ihr die Zustimmung zu geben. Das neue Denkmalschutzgesetz wurde daher mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen auf den Weg ins Nationalratsplenum geschickt.

Keine Mehrheit fand sich für zwei Anträge der FPÖ, die die Stärkung des Denkmalschutzes zum Inhalt haben.

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde ein Bericht des Kulturministeriums zu EU-Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur. Ebenso wurden die Berichte des Kulturministeriums für die Monate November 2023 bis Jänner 2024, die über die Verwendung von Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Auskunft geben, einstimmig zur Kenntnis genommen.

Staatssekretärin Mayer: Erhaltungspflicht für Denkmäler soll spekulatives Verfallenlassen verhindern

Ein Schwerpunkt der Novelle zum Denkmalschutzgesetz (2463 d.B.) liegt auf Unterschutzstellungen von unbeweglichen Objekten und Ensembles, die derzeit für das Bundesdenkmalamt sehr aufwändig umzusetzen sind. Das neue DMSG soll von einem positiven Begriff des "öffentlichen Interesses" an der Erhaltung eines Denkmals ausgehen. Unterschutzstellungen sollen nun bei Wahrung des Rechtswegs für Betroffene durch eine Verordnungsermächtigung für das BDA einfacher gestaltet werden. Gleichzeitig soll laut den Erläuterungen zum Gesetz die Rechtssicherheit für Eigentümer:innen durch die Einführung eines Abwägungskatalogs für Verfahren sowie eine haftungsrechtliche Klarstellung erhöht werden. Mit der Novelle werden auch Maßnahmen im Zusammenhang mit der UNESCO Welterbekonvention verankert, für die sich auch der Nationalrat in einem Entschließungsantrag ausgesprochen hat. Auch hier soll insbesondere die Rolle des BDA deutlich gestärkt werden.

Eine grundlegende Neuerung sei die Aufnahme einer "besonderen Erhaltungspflicht", führte Staatssekretärin Mayer aus. Damit werde erstmals eine Verpflichtung festgelegt, geschützte Denkmale in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Das solle verhindern, dass Eigentümer:innen von Baudenkmälern diese über lange Zeiträume verfallen lassen, um letztlich eine Zerstörung durchsetzen zu können. Durch die neue Bestimmung soll das Bundesdenkmalamt gestärkt werden. Durch die Erhöhung der Fördermittel für Denkmalschutz werde es auch möglich sein, Eigentümer:innen besser zu unterstützen.

ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger sprach von einem "guten Tag für den Denkmalschutz in Österreich". Die Handlungsfähigkeit des Bundesdenkmalamts werde mit den neuen gesetzlichen Grundlagen, aber nicht zuletzt auch mit einer signifikanten Erhöhung der Fördermittel für Denkmalschutz, die in den nächsten Jahren abgerufen werden könnten, deutlich gestärkt.

Auch die Kultursprecherin der Grünen, Ausschussobfrau Eva Blimlinger, sprach von einer sehr erfreulichen Weiterentwicklung des Denkmalschutzes, für die sie sich eine breite Mehrheit wünsche. Der Umgang mit Baudenkmalen, aber auch Bodendenkmalen werde wesentlich verbessert.

FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt befand, dass die Novelle eine Verbesserung in einigen Bereichen bringe, weshalb seine Fraktion ihr zustimmen könne. Nach wie vor seien aber nicht alle Erwartungen der FPÖ an einen effektiven Denkmalschutz erfüllt, weshalb die Anträge der Freiheitlichen dazu nicht einfach als "miterledigt" angesehen werden könnten.

Spalt bezog sich dabei auf einen Antrag seiner Fraktion, in dem die Bundesregierung zu mehr Einsatz für den Erhalt historischer Bausubstanz aufgefordert werden sollte (2407/A(E)). Dieser Antrag wurde neben den Freiheitlichen nur von den Abgeordneten der SPÖ unterstützt und fand damit keine Mehrheit.

Mit einem weiteren Antrag wollte die FPÖ private Denkmalschutzinvestitionen attraktiver machen. FPÖ-Kultursprecher Spalt setzte sich für eine deutliche Ausweitung der derzeit bestehenden Fördermöglichkeiten für finanzielle Anstrengungen Privater im Denkmalschutz ein (3353/A(E)). Der Antrag erhielt nur die Stimmen der FPÖ-Abgeordneten und wurde abgelehnt.

Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus nicht zustimmen wollten der Novelle die Abgeordneten der SPÖ und der NEOS. SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek kritisierte die Entstehung des Gesetzes und meinte, dass im Unterschied zu den üblichen Gepflogenheiten im Vorfeld der Novelle keine Gespräche mit Stakeholdern geführt worden seien. Dieses Manko habe sich dann auch in zahlreichen "vernichtenden" Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren gezeigt. Ihre Fraktion könne der Novelle daher nicht zustimmen.

NEOS-Kultursprecherin Henrike Brandstötter meinte, die Mittel der BDA seien nach wie vor nicht ausreichend, um Denkmalschutz effektiv fördern zu können. Um Eigentümer:innen zu Investitionen in den Denkmalschutz zu motivieren, sollten vielmehr die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit verbessert werden. Auch schaffe das Gesetz neue Unsicherheiten bei der Ausfuhr von Kulturgütern.

Staatssekretärin Mayer wies die Kritik an der Entstehung der Novelle zurück. Das Bundesdenkmalamt sei in einem ständigen Austausch mit den Stakeholdern. Kritikpunkte und Anmerkungen, die in einen regulär ablaufenden Begutachtungsverfahren eingebracht worden seien, habe man selbstverständlich berücksichtigt. Zu den Regelungen im Bereich des Schutzes des beweglichen Kulturgutes bzw. von Sammlungen führte die Staatssekretärin aus, dass die Ausfuhrverbote für Kulturgüter teilweise nichtmehr zeitgemäß gewesen seien. Auch hier werde das Bundesdenkmalamt in Zukunft eine aktivere Rolle einnehmen, wobei die Regeln für den internationalen Austausch von Kulturgütern transparenter und vorhersehbarer gestaltet worden seien. Die bereits bisher gesetzlich geregelte Rückgabe von unrechtmäßig entzogenen Kulturgütern werde nun explizit auch in kolonialen Kontexten erworbene Sammlungsobjekte berücksichtigen.

Der Leiter des Bundesdenkmalamts Christoph Bazil, der als Auskunftsperson in den Ausschuss eingeladen worden war, sagte, die Neuformulierung des Denkmalschutzgesetzes übertrage der Behörde zahlreiche neue Aufgaben, gebe ihr aber auch mehr Mittel zur Verfügung, um ihre Aufgaben auch in Zukunft so gewissenhaft wie möglich durchzuführen. Das betreffe nicht nur den Schutz von Bauten, sondern auch klare Regelungen für den Umgang mit Bodendenkmalen und archäologischen Funden, was besonders bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten und öffentlichen Bauvorhaben von Belang sei. Positiv sieht Bazil an der Novelle auch die Neufassung der Haftungsregeln. Damit könne sichergestellt werden, dass Eigentümer:innen der Öffentlichkeit den Zugang zu historischen Denkmalen ermöglichen, was aufgrund unklarer Haftungsfragen bisher oft unterblieben sei.

EU-Vorhaben 2024 in den Bereichen Kunst und Kultur

Bundesminister Werner Kogler hat im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) einen Bericht zu den aktuellen EU-Vorhaben des Jahres 2024 vorgelegt (III-1108 d.B.). Grundlagen der EU-Jahresvorschau 2024 des BMKÖS sind das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2024, das Achtzehnmonatsprogramm des EU-Rates für das zweite Halbjahr 2023 und das Jahr 2024 und das Programm des belgischen Ratsvorsitzes für das erste Halbjahr 2024.

Staatssekretärin Mayer führte im Kulturausschuss aus, dass die Ratsvorsitze 2024 einen Fokus auf die Weiterführung des aktuellen EU-Arbeitsplans 2023-2026 für kulturpolitische Zusammenarbeit legen wollen. Der belgische Ratsvorsitz im ersten Halbjahr 2024 wird den Schwerpunkt auf die evidenzbasierte Publikumsentwicklung und die digitale Transformation der Kultur- und Kreativsektoren legen. Der ungarische Ratsvorsitz des zweiten Halbjahrs will auf die Verbesserung des Zugangs zu Kultur im Sinne einer kulturellen Grundversorgung für die Bevölkerung fokussieren und dabei auch die Kulturarbeit in den Regionen beleuchten. Österreich könne gerade in diesen Bereichen aufgrund der Erfahrungen mit nationalen Maßnahmen auch auf EU-Ebene wichtige Beiträge leisten, betonte die Staatssekretärin.

Aus Sicht von SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek ist es wichtig, die Situation der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Neuen Selbständigen auch im Kulturbereich zu verbessern. Das EU-Parlament habe dazu grundsätzlich gute Leitlinien verabschiedet, deren Anwendung auch sichergestellt werden müsse. Auch die kulturelle Teilnahme müsse gestärkt werden, meinte Heinisch-Hosek. Die neue Initiative im Bildungsbereich "Kunst ist Klasse" sei ein positiver Schritt, müsse aber längerfristig angelegt werden, meinte sie.

Staatsekretärin Mayer verwies auf den im Herbst 2020 in Österreich lancierten Fairness-Prozess mit Interessensvertretungen und Bundesländern und auf die unterschiedlichen Maßnahmen, die bereits umgesetzt worden seien. Österreich unterstütze auch auf EU-Ebene sämtliche Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Kulturbereich, betonte sie.

Österreich habe zum Thema der kulturellen Teilnahme bereits wichtige Schritte gesetzt, und das Thema werde auch die Ratsvorsitze beschäftigen, bekräftigte Mayer. Was "Kunst ist Klasse" betreffe, so sollen damit vor allem Projekte von Schulen für 10- bis 14-Jährige bzw. Schüler:innen der Sekundarstufe 1 gefördert werden. Gerade in dieser Altersgruppe könne man die Neugierde auf Kunst und Kultur wecken und damit das Publikum der Zukunft gewinnen.

ÖVP-Abgeordneter Martin Engelberg interessierte sich für die Vorhaben im Bereich der Digitalisierung, die auch für die Förderung der kulturellen Teilhabe von Bedeutung sei. Mayer teilte dem Abgeordneten mit, dass zur Rolle der Kultur in der Gesellschaft EU-Ratsschlussfolgerungen geplant seien. Österreich könne sich zu diesem Thema intensiv mit nationalen Maßnahmen einbringen, sagte Mayer. Zum Thema der Fortführung der Unterstützung der Ukraine im Kulturbereich erfuhr ÖVP-Abgeordneter Engelberg von der Staatsekretärin, dass das Organisationsbüro "Office Ukraine – Shelter for Ukrainian Artists" weiterhin rund 2.000 Personen, also Künstler:innen aus der Ukraine und deren Angehörige, betreut.

SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits, die auf die Notwendigkeit, die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz (KI) auf den Kulturbereich im Auge zu behalten und das auch in diesem Zusammenhang aus ihrer Sicht immer drängender werdende Thema "Urheberrecht" hinwies, teilte die Staatsekretärin mit, dass der EU-Ministerrat am 14. Mai das Thema Digitalisierung und KI auf die Tagesordnung stellen werde. Sie werde den Abgeordneten über die diesbezüglichen Entwicklungen berichten, sagte die Staatssekretärin zu.

FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker sprach die zuletzt auch in den Medien geäußerte Kritik an der Vertrauensstelle vera* an und wollte wissen, wie das Ressort darauf reagiere. Mayer hielt fest, dass die Kritik ernst genommen werde. Ihr Ressort habe sich daher bemüht, mit allen, die ihr Anliegen nicht gebührend gewürdigt sahen, in Austausch zu treten, und aus den Erfahrungen des ersten Jahres Schlussfolgerungen zu ziehen. Daher sei im Einvernehmen mit dem Vorstand eine umfangreiche Neuorganisation der Stelle eingeleitet worden.

Zu den von Abgeordneter Ecker ebenfalls angesprochenen Verhandlungen zu einem Kollektivvertrag für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek teilte die Staatsekretärin mit, dass sie hier Bewegung sehe. Wenn das nun bestehende Zeitfenster genützt werde, so sei sie optimistisch, dass eine Einigung noch heuer gelingen könne.

Berichte des Bundesmisters für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im März 2020 wurde in Hinblick auf die finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie beim Bundesminister für Finanzen der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eingerichtet. Bis Ende 2022 waren die daraus finanzierten Hilfsprogramme für die Bereiche Sport sowie Kunst und Kultur bis auf Zahlungen, die über den Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds (NPO-Fonds) geleistet wurden, abgeschlossen. Das zeigen die Berichte für November 2023 (III-1074 d.B.) Dezember 2023 (III-1091 d.B.) und Jänner 2024 (III-1118 d.B.), die der Kulturminister zu den Auszahlungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vorgelegt hat. Die Berichte wurden ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss Kulturausschuss) sox


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