„Mit dem im heutigen Justizausschuss beschlossenen Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 setzen wir klare Maßstäbe für den Umgang mit Bäumen in städtischen Gebieten. Wir verhindern unnötiges Roden von gesunden Bäumen“, sagt Agnes-Sirkka Prammer, Justizsprecherin der Grünen.
Für Bäume in der Stadt galten bisher dieselben strengen Haftungsregeln wie für Gebäude. Das hatte zur Folge, dass bereits kleinste Schäden, wie beispielsweise ein Kratzer im Autolack durch einen kleinen Zweig, sehr teuer werden konnten. Aus Angst davor, wurden die Bäume einfach präventiv gefällt – selbst dort, wo gar kein Schaden drohte. „Nun sind Bäume außerhalb von Wäldern aus der Gebäudehaftung genommen. Schadenersatzansprüche bestehen nur noch, wenn nachweislich schuldhaft gehandelt wurde. Damit schaffen wir klare Regeln und angemessene Sorgfaltspflichten. Das nimmt den Druck von all jenen, die Bäume besitzen und pflegen müssen und sorgt gleichzeitig für mehr Sicherheit dort, wo sich Kinder oder größere Menschenmengen in der Nähe von Bäumen aufhalten“, erklärt Prammer.
„Endlich können alte Bäume in Städten erhalten bleiben und müssen nicht 'vorsorglich' gefällt werden", freut sich auch Astrid Rössler, Umweltsprecherin der Grünen: "Bäume sind in Siedlungen unentbehrlich und als Naturelemente brauchen sie eine andere Haftungsregelung als Gebäude. Besonders alte Bäume müssen als Lebensraum, Schattenspender und Wasserspeicher möglichst lange erhalten bleiben. Sie sind ökologisch und für uns Menschen besonders wertvoll. Ich freue mich sehr über diesen großen Schritt zum Erhalt alter Bäume“.
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