Weitere Forderungen der FPÖ im heutigen Justizausschuss betrafen die Sicherheitsmaßnahmen bei Ausgängen von Häftlingen sowie die Erteilung von Informationen an Opfer von Gewalt über Verbleib von Gefährdern. Die von den NEOS geforderten Initiativen thematisierten eine Reform des Schiedsrechtsänderungsgesetzes, die Verwendung der englischen Sprache im Justizbereich, die Verkürzung des Zerrüttungszeitraums im Ehegesetz sowie die Beseitigung von rechtlichen Hindernissen bei Gebäudesanierungen. Auch diese Oppositionsanträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt.
Strengere Sicherheitsmaßnahmen bei Ausgängen von Häftlingen
Allein in den beiden Jahren 2021 und 2022 sei es zu 29 Fluchtversuchen und 21 Verletzungen von Justizwachebeamten bei Ausgängen von Insass:innen aus den Justizanstalten gekommen, heißt es in einem Antrag der FPÖ. Skandalös sei es, dass pro Jahr rund 10.000 Ausführungen von Häftlingen in öffentliche Spitäler durchgeführt werden, obwohl es im Wiener Krankenhaus der Barmherzigen Brüder eine eigene und dafür gesperrte Abteilung mit acht Betten gebe, für die im Jahr 2022 rund 3,2 Mio. € ausgegeben worden seien. Justizministerin Zadić sei dringend gefordert, die im Jänner 2024 gelockerte Sicherheitsanordnung, bei der die Fesselung der Hände der Häftlinge hinter dem Rücken aufgehoben wurde, zurückzunehmen. Außerdem brauche es eine Personaloffensive zur Entlastung der Justizwachebeamt:innen sowie eine Neuordnung der Krankenhausbehandlung von Häftlingen (3929/A(E)) . Es müsse darüber diskutiert werden, ob die gesperrte Abteilung im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder noch zeitgemäß sei, betonte Christian Lausch (FPÖ). Es sei "grotesk", wenn nur ein Justizwachebeamter pro Häftling ins Spital mitfahre. Der Personalmangel sei eklatant.
Die Zahlen zu Fluchtversuchen würde einen Abwärtstrend zeigen, sagte Georg Bürstmayr (Grüne). Bei Ausführungen von Häftlingen entscheide die Justizwache selbst über die Art der Fesselung und nicht die Justizministerin, so Bürstmayr, der den Vertagungsantrag stellte.
Schon in der Vergangenheit sei es bei Spitalsausführungen zu unverhältnismäßig vielen Fluchtversuchen gekommen, sagte Christian Stocker (ÖVP). Jede Ausführung bringe Fehlerquellen mit sich. Es brauche daher die Reduzierung von Fehlern sowie die Möglichkeit zu medizinischen Behandlungen von Häftlingen direkt in der Haftanstalt, so Stocker.
Bei Eskorten von Häftlingen sei laut Vollzugshandbuch grundsätzlich eine Fesselung anzuwenden. Ein Erlass, mit dem die Fesselung am Rücken vorgegeben wurde, sei im Jänner als "Standardfesselung" aufgehoben worden. Es stehen nun alle Fesselungsmöglichkeiten zur Verfügung, auch nach wie vor die Fesselung am Rücken, betonte Justizministerin Alma Zadić. Die Entscheidung über die Art der Fesselung falle im Vieraugenprinzip durch die Justizwachebeamt:innen. Sie sehe zudem natürlich, dass dringend mehr Personal benötigt werde, daher sei bereits eine Recruiting-Initiative gestartet worden. Es gebe bereits mehr Planstellen und der Grad der Besetzung sei gestiegen, so Zadić.
Information an Opfer von Gewalt über Verbleib von Gefährdern
Im Sinne eines umfassenden Opferschutzes sollen Opfer von "Gewalt in der Privatsphäre" Informationen über den Verbleib von Gefährdern erhalten, wenn sich diese nicht mehr in einer psychiatrischen Abteilung aufhalten oder dort nicht mehr nicht mehr aufgenommen werden können, fordert die FPÖ. Es brauche dazu im Unterbringungsgesetz die Implementierung einer dezidierten Befugnis im Rahmen der Datenverarbeitung durch die Sicherheitsbehörden (3433/A(E)).
Dies sei nicht erforderlich, weil es bereits eine diesbezügliche Regelung gebe. Es könne eine Verständigung erfolgen, wenn eine Gefährdung vorliege, sagte Bettina Zopf (ÖVP) und stellte daher den Vertagungsantrag.
Er verstehe nicht, warum dieser Antrag vertagt werde, wenn es dazu bereits eine Reglung geben sollte, betonte Harald Stefan (FPÖ).
NEOS-Initiative zum Schiedsrecht
Das Schiedsrechtsänderungsgesetz 2006 habe Schiedsvereinbarungen mit Verbraucher:innen sehr starken Beschränkungen unterworfen, heißt es in einem Initiativantrag der NEOS. Diese Beschränkungen würden auch in Bereichen gelten, in denen natürliche Personen zwar als Verbraucher:in zu qualifizieren seien, diese in erster Linie jedoch unternehmerisch tätig werden, indem sie sich an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligen. Die Erstreckung des Verbraucherschutzes auch auf diesen Personenkreis ist aus Sicht der NEOS überschießend und führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit in der Abgrenzung zwischen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Außerdem komme es zu einer unsachlichen Ungleichbehandlung zwischen natürlichen Personen, die ausländische Schiedsorte vereinbaren, und solchen, die Österreich als Schiedsort wählen wollen. Dies wirke sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Schiedsort aus. Die NEOS schlagen daher Änderungen der Zivilprozessordnung vor, womit die entsprechenden Regelungen nicht auf Streitigkeiten aus einem Gesellschaftsverhältnis und über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen einer Gesellschaft, die nicht Publikumsgesellschaft ist, zur Anwendung kommen sollen (3826/A).
Das müsse man sich im Detail ansehen, sagte Ulrike Fischer (Grüne) und stellte den Antrag auf Vertagung. Das Schiedsgerichtsrecht sei mehr als 20 Jahre alt und es bedürfe daher einer Überarbeitung. In Deutschland passiere dies bereits, dies werde Deutschland als Standort stärken. Österreich könnte dies auch dringend brauchen, meinte Klaus Fürlinger (ÖVP). Die FPÖ unterstütze diesen Antrag, so Harald Stefan (FPÖ).
Verwendung der englischen Sprache im Justizbereich
Laut Verfassung seien alle Staatsorgane dazu verpflichtet, grundsätzlich die deutsche Sprache zu verwenden. Aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtungen des Wirtschaftslebens sollten zivile Streitigkeiten auch in englischer Sprache ausgetragen werden können, fordern die NEOS in einem Initiativantrag (3891/A). Dies würde nicht nur generell zur Modernisierung der Justiz beitragen, sondern auch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Verhandlungen in englischer Sprache sollten zunächst im Handelsgericht und den entsprechenden Instanzen ermöglicht werden, betonte Nikolaus Scherak (NEOS).
Dies könne eine sinnvolle Ergänzung sein, über die man nachdenken könne. Englisch wäre ein Anfang, es könnten auch andere Sprachen, beispielsweise Französisch, folgen, meinte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Deutsch als Amtssprache sei in der Bundesverfassung verankert, eine Änderung sei ein größeres Vorhaben, sagte Klaus Fürlinger (ÖVP) und stellte den Vertagungsantrag.
Eine diesbezügliche Änderung ist laut Harald Stefan (FPÖ) "keine gute Idee". Die Justiz habe viele Probleme, da sollte man ihr dies "nicht auch noch aufdrücken". Zudem würde dann der Druck entstehen, weitere Sprachen zu ermöglich, beispielsweise Türkisch oder Chinesisch. Dies halte er für einen schlechten Ansatz, denn auch der "Integrationsdruck", dass man bei Behörden Deutsch sprechen müsse, würde damit verloren gehen, so Stefan.
Zerrüttungszeitraum im Ehegesetz verkürzen
Die NEOS bemängeln im Hinblick auf den Zerrüttungszeitraum bei Auflösung der häuslichen Gemeinschaft, dass das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) im Gegensatz zum Ehegesetz dabei keine Härteklausel kennt und auch die Zerrüttungsfrist mit drei statt sechs Jahren bemessen wird. Für eine Ungleichbehandlung gebe es aber keinen sachlichen Grund. Mit einem Initiativantrag (3825/A) schlagen sie daher vor, die betreffende Regelung im § 55 Ehegesetz entsprechend abzuändern. Dies könne "ein modernes Eherecht" gut vertragen, betonte Nikolaus Scherak (NEOS).
Diese Dinge werden in "großen Paketen" diskutiert, es sei in dieser Sache noch zu keiner Einigung innerhalb der Koalition gekommen, auch wenn das Thema im Regierungsprogramm enthalten sei, sagte Georg Bürstmayr (Grüne) und stellte daher den Vertagungsantrag.
Rechtliche Hindernisse bei Gebäudesanierung beseitigen
Der Energieverbrauch von Gebäuden sei nach dem Verkehr der größte Hebel für den Klimaschutz in Österreich, heißt es in einem Antrag der NEOS. Manche Mieter:innen würden sich jedoch grundsätzlich gegen Sanierungsmaßnahmen wehren, sagte Nikolaus Scherak (NEOS). Seine Fraktion fordert daher aufeinander abgestimmte Änderungen des Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes (3447/A(E)). Ziel müsse einerseits sein, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden von den Mietenden bzw. der Minderheit einer Eigentümergemeinschaft zu dulden sein sollen. Andererseits sollen die Maßnahmen in den Katalog der nützlichen Verbesserungen in beiden Gesetzen aufgenommen werden.
Es seien in diesem Zusammenhang bereits Maßnahmen gesetzt worden, auch auf Länderebene. Zudem gebe es dazu eine Arbeitsgruppe, betonte Bettina Zopf (ÖVP), die den Vertagungsantrag stellte. (Schluss Justizausschuss) bea
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