WKÖ-Cernko: „Künftig weniger Bürokratie bei der Vergabe von Immobilienkrediten“

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat heute, Dienstag, die Finanzmarktaufsicht (FMA) beauftragt, die bisherige Regelung der Ausnahmekontingente zur Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung (KIM-V) zu vereinfachen. „Das ist ein enorm wichtiger Schritt, von dem viele Menschen, die sich ihren Wohntraum erfüllen möchten, profitieren werden“, hält Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), fest. Im Rahmen der KIM-Verordnung stehen den österreichischen Banken sogenannte Ausnahmekontingente zur Verfügung.

Mit der heutigen Empfehlung, die bisher unterschiedlichen Ausnahmekontingente auf ein gemeinsames Kontingent zu vereinheitlichen, soll den Kreditinstituten mehr Flexibilität eingeräumt werden: „Damit können wir den Bedürfnissen der Kunden besser gerecht werden und bei der Kreditvergabe flexibler agieren“, so Bankenobmann Cernko.

Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die Inanspruchnahme der verschiedenen Ausnahmekontingente überaus komplex ist und diese daher gar nicht bzw. nur in eingeschränktem Umfang  in Anspruch genommen werden. Die geplante Vereinheitlichung auf ein gemeinsames Kontingent wird den bürokratischen Aufwand bei der Vergabe von Immobilienkrediten deutlich reduzieren. Dabei wird das Ziel der KIM-Verordnung, nachhaltige Vergabestandards bei Wohnraumfinanzierungen zu schaffen, nicht in Frage gestellt.

„Es ist uns allen ein gemeinsames Anliegen, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum in unserem Land zu vereinfachen. Die steigende Nachfrage bei sinkendem Angebot erfordert einen nationalen Kraftakt. Die Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Wohnbau und bei der Vergabe von Immobilienkrediten sind wichtige Schritte, um das Wohnen leistbarer zu machen und den Traum von den eigenen vier Wänden leichter zu realisieren“, unterstreicht WKÖ-Bundesspartenobmann Cernko. (PWK095/JHR)

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