Auch 2024 ist das Risiko für Frauen und Mädchen, psychischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch Männer – oft der eigene Partner oder Ex-Partner – ausgesetzt zu sein, nach wie vor hoch: Laut Statistik Austria (2021) ist in Österreich jede dritte Frau von körperlicher und/oder sexueller Gewalt (erlebt ab dem Alter von 15 Jahren) betroffen. Jede vierte Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und jede fünfte Frau erfährt Stalking.
Die erschütternde Femizidserie in Wien und Niederösterreich Ende Februar ist eine sichtbare Folge der fehlenden Gewaltschutzstrategie.
„Wir brauchen eine Stärkung des Gewaltschutznetzwerkes, das aus Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren, dem Gesundheitswesen, der Polizei und anderen wichtigen Stakeholdern besteht, sowie eine koordinierte, österreichweite Gesamtstrategie auf allen politischen Ebenen“, benennt Maja Markanović-Riedl, Co-Geschäftsführerin des Verein AÖF mögliche Maßnahmen gegen Femizide.
Es braucht Schulungen für Berufsgruppen, die mit dem Thema häuslicher Gewalt und Partnergewalt konfrontiert sind, wie z.B. Richter*innen, Ärzt*innen und Personen in pädagogischen Berufen, wie Lehrer*innen und Kindergärtner*innen, damit sie Dynamiken und Mechanismen geschlechtsspezifischer Gewalt, wie z.B. Täter-Opfer-Umkehr, verstehen und berücksichtigen.
Leistbares Wohnen als wichtiger Bestandteil des Gewaltschutzes
Nach der Covid-Krise haben nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern auch Frauenhäuser und Frauenorganisationen, mit der Teuerungskrise zu kämpfen. Wir brauchen dringend leistbare Wohnungen für Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt. Um sich aus einer Gewaltbeziehung befreien zu können, müssen Frauen die Gewissheit haben, dass sie danach ein Dach über dem Kopf haben. Gerade für Frauen mit geringen ökonomischen Mitteln sind die steigenden Wohnkosten zu einer großen Hürde geworden, sich ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben aufzubauen.
Frauenhäuser sind auch Kinderschutzeinrichtungen
Die insgesamt 33 Frauenhäuser in Österreich – 16 davon sind Mitglied im Verein AÖF – bieten rund um die Uhr Schutz, Sicherheit und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Frauenhäuser sind somit auch ein wichtiger Bestandteil der Kinderschutzarbeit. Der Kinderschutz-Leitfaden von Justizministerin Alma Zadić definiert auch miterlebte Gewalt als Gewalt an Kindern. Es ist daher wichtig, dass Familienrichter*innen diesen Leitfaden in ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Die Frauenhelpline 0800 222 555 und der HelpChat haltdergewalt.at sind erste Anlaufstellen und bieten niederschwellige Beratung. Damit jede gewaltbetroffene Frau weiß, wohin sie sich wenden kann, brauchen wir eine österreichweite Informations- und Sensibilisierungskampagne, damit die Nummer der Frauenhelpline 0800 222 555, genauso wie die Notrufnummern, in allen Haushalten bekannt ist. Ebenso tragen konkrete Präventionsprojekte zu einer Veränderung bei – diese müssen in ganz Österreich ausgebaut wurden, wie z.B. das Nachbarschaftsprojekt „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“, das der Verein AÖF aktuell in mehreren Wiener Bezirken und in einer Anzahl von Bezirken in den Bundesländern durchführt (stop-partnergewalt.at).
Österreich hat sich verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen
2013 hat Österreich die Istanbul-Konvention ratifiziert; ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Österreich hat sich somit verpflichtet, alles zu unternehmen, um Gewalt an Frauen und Mädchen zu verhindern. Eine gesamtumfassende Strategie für Gewaltschutz und Gewaltprävention fehlt trotzdem nach wie vor.
In eigener Sache
Mit Jänner 2024 haben Maja Markanović-Riedl und Alicja Świtoń gemeinsam die Geschäftsführung des Vereins AÖF – Autonome Österreichische Frauenhäuser übernommen. Das gesamte Team des AÖF bedankt sich bei der ehemaligen Geschäftsführerin Maria Rösslhumer für ihre jahrzehntelange Arbeit und Expertise.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser. Informationsstelle gegen Gewalt