Kritisch kommentiert die Umweltorganisation VIRUS die von Landesrätin Lackner vorgestellten Pläne einer Verordnung für ein Europaschutzgebiet auf der Koralpe. Sprecher Wolfgang Rehm: „Eine Schutzgebietsabgrenzung hat ausschließlich aus fachlichen Gründen und nicht aus niederen Motiven der Unterstützung eines Kraftwerksbauabenteuers Dritter zu erfolgen – so ist der Weg zu einem Vertragsverletzungsverfahren vorgezeichnet“.
Rehm erinnert daran, dass die der nun geplanten Verordnung vorausgehende Meldung des bereits vorläufigen Schutz genießenden Natura 2000-Gebietes nach Brüssel nicht aus eigenem Antrieb sondern erst auf Druck durch die EU-Kommission erfolgt war. „Dass dann die Zonierung so gemacht wurde, dass das Pumpspeicherkraftwerk Koralm zweier branchenfremder aber offenbar gut vernetzter Forstbetriebsbesitzer dort hineinpassen soll ist natürlich nicht EU-rechtskonform aber passt in eine lange Reihe unstatthafter Protegierungen dieser Projektwerber durch die Landesregierung“, so Rehm, selbst Beschwerdeführervertreter im Pumpspeicher-Verfahren. Im Herbst 2022 sei dann eine Begutachtung eines korrekten Verordnungsentwurfes erfolgt, dann aber nach Wortmeldungen unter anderem der Wirtschaftskammer der weitere Prozess ad infinitum gestoppt worden – wodurch kurioserweise dem Kraftwerksprojekt erst so richtig ins Knie geschossen worden sei. „An dieser Stelle ist klarzustellen, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um ein Wunderkraftwerkwerk sondern um ein besonders schlecht ausgeführtes sowie umweltschädliches Projekt ohne tatsächliche energiepolitische Relevanz handelt. Es weist auch zahlreiche andere Genehmigungshindernisse auf und ist laut Gerichtsgutachten nicht einmal die technische Machbarkeit gewährleistet, “ so Rehm. Dabei grassiere nicht nur Unkenntnis über das Projekt sondern auch über den Verfahrensstand und sei dabei Landesrätin Ursula Lackner eine peinliche Panne passiert. „Die durch den UVP-Behördenskandal angeschlagene Lackner hat sich doch tatsächlich am 7.3. in der Sendung Steiermark Heute hingestellt und verlautbart, das Verfahren sei gerade bei den obersten Gerichten Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht anhängig. Derartige Gerichte gibt es nur in Deutschland, das österreichische BVwG ist kein Höchstgericht und dort ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen,“ so Rehm. Tatsächlich sei beim Verfassungsgerichtshof ein Verfahren anhängig.
Nun wolle die Landesregierung offenbar schon wieder eine Schmalspurversion des Schutzgebietes, offenkundig nur um dem bereits negativ entschiedenen Kraftwerksprojekt eine Wiederauferstehung zu ermöglichen. „Jetzt soll mit Verweis auf ein hinterfragungswürdig jedenfalls aber falsch verstandenes Rechtsgutachten die nächste Schleife gezogen werden, derartige Tricks sind zum Scheitern verurteilt, wie andere Beispiele zeigen, noch ist Zeit zur Umkehr“, so Rehm abschließend.
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