Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März lenkt die Lebenshilfe Österreich den Fokus auf die oft übersehene Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinderungen. Die ohnehin bestehende Diskriminierung und Ausgrenzung von Frauen am Arbeitsplatz, in der Kinderbetreuung und Pflege wird durch eine Behinderung oftmals noch eklatant verstärkt.
Während die meisten Frauen nach wie vor mit vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit am Arbeitsplatz, bei der Kinderbetreuung und in der Pflege konfrontiert sind, erleben Frauen mit Behinderungen oft eine weitere Ebene der Diskriminierung. Sie sind nicht nur mit Herausforderungen aufgrund ihres Geschlechts sondern auch mit zusätzlichen Hindernissen aufgrund ihrer Behinderungen konfrontiert. Frauen mit Behinderungen werden durch diese Mehrfachdiskriminierung oftmals ins soziale Abseits gedrängt. Ihre Lebensqualität ist massiv beeinträchtigt, und sie haben kaum Chancen auf Teilhabe oder darauf, ihre Potenziale zu verwirklichen.
Gleichzeitig sind es aber hauptsächlich Frauen, die in systemrelevanten Berufen tätig sind und unbezahlte Care-Arbeit, wie Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen, leisten. Sie bilden das Rückgrat der Wirtschaft. Umso wichtiger ist, die Rechte von Frauen mit und ohne Behinderungen zu stärken und den Kampf gegen Gewalt an Frauen zu intensivieren und diesen Frauen die Unterstützung und Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie brauchen und verdienen.
„Die bestehende Diskriminierung von Frauen wird durch eine Behinderung derart potenziert, dass sie aufgrund dieser Mehrfachdiskriminierung unsichtbar werden. Wir fordern deshalb die Politik einmal mehr auf, dass Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen unbedingt auch immer die Ebene der Behinderung mit umfassen müssen.
“ so Christina Holmes, Referentin für Recht und Inklusionspolitik der Lebenshilfe Österreich. „Ein Beispiel: Aufgrund von Vorurteilen stoßen Frauen mit Behinderungen oft auf Barrieren beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie werden als weniger leistungsfähig angesehen und als nicht in der Lage, bestimmte Aufgaben zu bewältigen, was wiederum ihre Chance auf Beschäftigung und beruflichen Aufstieg verringert.“ so Christina Holmes abschließend.
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