Himmelbauer/Weidinger: Auswahlmöglichkeit bei Online-Diensten wird verbessert

In der EU gibt es nun striktere Regeln für große Online-Plattformen. Damit soll ein Machtmissbrauch verhindert werden, begrüßen heute, Donnerstag, ÖVP-Digitalisierungssprecherin Eva-Maria Himmelbauer und ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Abg. Peter Weidinger die Neuerungen. Für 22 Dienste von sechs Unternehmungen sollen diese gelten. Das bedeutet, dass unter anderem Apple, Amazon, Microsoft oder die Google-Dachgesellschaft Alphabet die eigenen Dienste gegenüber Angeboten der Konkurrenz nicht bevorzugen dürfen. "Große Digitalplattformen müssten daher von Anfang an andere Services als die eigenen in den Grundeinstellungen und App-Stores anbieten. iPhone-Nutzerinnen und -Nutzer können damit künftig Apps auch aus anderen App-Stores als jenem von Apple herunterladen", so Weidinger, und Himmelbauer ergänzt: "Das stellt für den Wettbewerb und für die Auswahlmöglichkeiten der Konsumentinnen und Konsumenten eine deutliche Verbesserung dar."

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) zielen darauf ab, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden. Außerdem sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden, erläutern die Abgeordneten weiter. Beide Gesetze bilden ein einheitliches Regelwerk, das in der gesamten EU gilt.

Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option stehe auch eine Zerschlagung im Raum. Die EU-Kommission werde die Umsetzung der DMA-Vorgaben mit Priorität prüfen, so Himmelbauer und Weidinger abschließend. (Schluss)

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