Als Ende vergangenen Jahres die ITU World Radiocommunication Conference 2023 (WRC-23) in Dubai stattfand, wartete Europas Rundfunkbranche vor allem auf die Entscheidung über die zukünftige Widmung jenes Frequenzbandes, das zur sogenannten „terrestrischen“ Übertragung von Antennenfernsehen verwendet wird, in Österreich digital auf Basis von DVB-T2. Der Mitte Dezember bekanntgegebene Beschluss des internationalen Gremiums zur weltweiten Koordination von Funkfrequenzen war schließlich für Europa und angrenzende Regionen ein Bekenntnis zum Antennen-TV. Die Entscheidung sichert dem Fernsehen in Europa weiterhin klar Vorfahrt im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz vor anderen Anwendungen, insbesondere vor Mobilfunkdiensten. Allerdings wird dieser Beschluss bei der WRC im Jahr 2031 erneut zur Diskussion stehen. Über die Bedeutung der WRC-Entscheidung für die Zukunft des terrestrischen Fernsehens informierte am 29. Februar eine Vortragsveranstaltung des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) und der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).
„Das digitale Antennenfernsehen in Österreich bietet ein frei empfangbares und damit niederschwelliges Grundversorgungspaket mit Programmen heimischer TV-Veranstalter“, hob Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, in seiner Einführung hervor. „Die demokratiepolitische Bedeutung eines solchen Angebots, auch als Orientierungs-Anker in einer Flut nicht immer vertrauenswürdiger Informationen, ist ein hohes Gut“, so Ogris.
Die Veranstaltung von RTR Medien und KommAustria bot Vorträge von drei hochrangigen Experten: DI Franz Ziegelwanger, Abteilungsleiter „Technik – Telekom und Post“ im Bundesministerium für Finanzen, war bei der WRC-23 Leiter der österreichischen Delegation. Mit seinem Vortrag berichtete er vom Verhandlungsverlauf und den teilweise sehr unterschiedlichen Positionen innerhalb Europas und angrenzender Staaten. Als Rundfunkfrequenzexperte war auch DI Peter Reindl, Abteilungsleiter Rundfunk-Frequenzmanagement der RTR Medien, im Team der österreichischen Delegaton in Dubai. Reindl beschrieb Vorbereitungen und Argumente, mit denen sich die europäischen Staaten im Vorfeld der WRC-23 auf eine gemeinsame Position einigten, die dem Mobilfunk eine bessere Ausgangslage für die Nutzung des umworbenen Frequenzbereichs eingeräumt hätte, als es schließlich der WRC-Beschluss tat. Dr. Bertold Heil, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Convergent Media Consulting berichtete als Experte für audiovisuelle Medien sowie Broadcast- und Streaming- Verbreitungstechniken über die sehr unterschiedlichen Nutzungssituationen für Antennenfernsehen in Europa sowie über 5G Broadcast als technische Weiterentwicklung im Bereich des Antennenfernsehens.
Die klare Priorisierung für Antennen-TV im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz bis 2031 entlastet die Rundfunkbranche zunächst und erlaubt eine solide Beobachtung der Nutzungsentwicklung und bietet Raum für technologische Weiterentwicklungen. Die internationalen Abstimmungen zur weiteren Behandlung des Themas sind dennoch bereits wieder angelaufen. In ihrer Sitzung vom 7. Februar 2024 beschloss die Radio Spectrum Policy Group (RSPG), das Beratungsgremium der EU-Kommission zur Entwicklung der europäischen Frequenzpolitik, die Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten zur Nutzung des TV-Frequenzbands regelmäßig zu überprüfen.
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.
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