Mit eineinhalb Jahren Verspätung wurde im österreichischen Parlament die Umsetzung der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen („Dienstzettel-Richtlinie“) beschlossen. Nicht nur verspätet, sondern auch ohne Einbindung der Öffentlichkeit, das heißt ohne umfassendes Begutachtungsverfahren, kritisiert die AK.
„Wir wissen aus unserer tagtäglichen Beratungspraxis: Arbeitnehmer:innen müssen ihre Rechte kennen, um sie auch geltend machen zu können. Es braucht daher empfindliche Strafen für Unternehmen, wenn sie gegen die Pflicht, einen Arbeitsvertrag oder einen Dienstzettel auszuhändigen, verstoßen“, sagt Ines Stilling, Bereichsleiterin für Soziales in der Arbeiterkammer Wien. „Leider wurde verabsäumt, der Richtlinie entsprechend, wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verankern, damit die neuen Vorgaben etwa zu Dienstzetteln in der Arbeitswelt auch tatsächlich ankommen.“
Nicht nachvollziehbar ist, weshalb die neuen Regeln – im Widerspruch zur Richtlinie – nur für neue Arbeitsverhältnisse gelten sollen. Auch Arbeitnehmer:innen in bestehenden Arbeitsverhältnissen haben den Anspruch, über ihre Rechte informiert zu sein. Die Festsetzung einer Übergangsfrist für aufrechte Dienstverhältnisse wäre praktikabel und umsetzbar gewesen – wie Deutschland zeigt.
Und auch beim Benachteiligungsverbot – Arbeitnehmer:innen sollen auf Grund der Geltendmachung ihrer Rechte aus der Richtlinie nicht versetzt oder anderweitig benachteiligt werden können – bleibt Österreich hinter den Schutzbestimmungen der Richtlinie zurück: großteils unzureichend, nicht konkretisiert und ohne klare Rechtsfolgen wird der notwendige Schutz im realen Arbeitsleben nicht ankommen.
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