„Kinder mit schweren neurologischen Erkrankungen oder nach Organtransplantationen, die einen stationären Reha-Aufenthalt absolvieren, brauchen die bestmögliche Unterstützung. Dazu gehört natürlich auch, dass ihre Eltern in dieser schwierigen Zeit an ihrer Seite sein können. Das war bisher nicht möglich, weil Eltern, deren Kinder in spezialisierten Einrichtungen auf Reha sind, keinen Anspruch auf Pflegefreistellung und Pflegekarenzgeld hatten. Ich freue mich, dass wir nun diese Gesetzeslücke geschlossen haben und Eltern sich in Zukunft voll und ganz auf die Genesung ihrer Kinder konzentrieren können“, zeigt sich Barbara Neßler, Kinder-, Jugend- und Familiensprecherin der Grünen, über den gestrigen Nationalratsbeschluss erfreut.
„Ein Reha-Aufenthalt kann auch bei Kindern mehrere Monate dauern. Für die Kinder ist es sehr wichtig, in dieser Zeit eine Bezugsperson an ihrer Seite zu haben. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass die Eltern bereits während der Reha eingebunden werden und die Therapien ihrer Kinder aus erster Hand miterleben, um sie nach ihrer Reha bestmöglich bei der weiteren Genesung unterstützen zu können. Das wird künftig immer möglich sein und nicht mehr davon abhängen, ob die jeweilige Einrichtung einen Vertrag mit der Sozialversicherung hat“, sagt Bedrana Ribo, Sprecherin für Pflege und Menschen mit Behinderungen und erklärt: „Wir Grüne haben uns sehr für diese Lösung eingesetzt. Denn es darf nicht von Einrichtung zu Einrichtung variieren, ob berufstätige Eltern Pflegekarenzgeld bekommen, während sie ihre Kinder in die Reha begleiten. Der Radkersburgerhof in der Steiermark, das reKIZ in Salzburg und der Ederhof in Osttirol sind sehr wichtige Reha-Einrichtungen für Kinder. Diese werden nun ebenfalls vom Gesetz erfasst.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Grüner Klub im Parlament