FPÖ – Ragger: „Heimopferrente darf nicht als Vermögen gewertet werden!“

In einer entscheidenden Initiative zum Schutz finanzieller Ansprüche von Anspruchsberechtigten nach dem Heimopfergesetz hat die FPÖ einen wichtigen Schritt erreicht, erklärte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Mag. Christian Ragger: „Die von uns initiierte Novellierung zielt darauf ab, die Interpretation bezüglich der Heimopferrente klarzustellen und sicherzustellen, dass sie nicht als Vermögen gewertet wird. Unsere Absicht ist es keineswegs, die Autorität des Obersten Gerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs einzuschränken. Unsere Gesetzesinitiative betrifft vielmehr die Auslegungsfrage. Wir haben stets klar festgelegt, was unter der Heimopferrente zu verstehen und wie sie zu interpretieren ist. Doch nun ist der Verwaltungsgerichtshof zu einem anderen Schluss gekommen. Als Gesetzgeber ist es unsere Verantwortung, hier Klarheit zu schaffen und diese Interpretation zu verstärken.“

Der Spruch des Verwaltungsgerichtshofs hatte zur Folge, dass etwa Anträge auf Mietbeihilfe abgewiesen würden, da bei einer Auszahlung einer Rentennachzahlung Vermögen vorläge. „Im Ausschuss haben wir uns mit dem Herrn Minister sehr deutlich und alle im Einklang formuliert, mit Ausnahme der NEOS, die an diesem Urteil festhalten. Wir haben uns dazu entschieden, dies in einer Verfassungsbestimmung zu verankern, da es angesichts des Leids dieser Heimopfer nicht sein darf, dass sie aufgrund einer Gerichtsinterpretation Einschränkungen erfahren“, betonte Ragger.

„Wir reagieren auf einen konkreten Fall, bei dem das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass Rentennachzahlungen als Vermögen betrachtet werden können, was zur Ablehnung eines Antrags auf Mietbeihilfe führte. Mit unserem Gesetzesantrag streben wir an, diese Ungerechtigkeit zu korrigieren. Dies ist ein wichtiger Schritt in der gesetzlichen Regelung, den wir gemeinsam auf Initiative der Freiheitlichen gemacht haben. Es ist unser Ziel, sicherzustellen, dass diejenigen, die unter dem Heimopfergesetz fallen, die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht, ohne dass ihre Ansprüche durch Gerichtsinterpretationen beeinträchtigt werden“, erklärte Ragger.

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