WKÖ-Kopf begrüßt Aus für Entwurf des Lieferkettengesetzes

„Das Lieferkettengesetz war in der vorliegenden Form schlichtweg nicht praxistauglich. Verantwortlichkeiten für Unternehmen zu normieren, die schlichtweg in der enormen Tiefe und Vernetzung von Lieferbeziehungen nicht wahrnehmbar sind, ist ein völlig fehlgeleiteter Ansatz. Dazu wären dann noch unzumutbare administrative Belastungen gekommen, die dem ursprünglichen Anliegen nicht genützt sondern eher geschadet hätten“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer. Daher sei das Aus für den Gesetzesentwurf begrüßenswert.

„Nun gilt es, einen neuen Weg zu finden, die hohen ethischen und ökonomischen Standards der europäischen Betriebe auch in anderen Teilen der Welt zu etablieren“, so Kopf. Die eigentlichen Ziele der Initiative sind aus Sicht der Wirtschaft begrüßenswert. „Dafür gilt es jetzt aber einen gänzlich neuen Ansatz zu finden“, so Kopf.

Es ist ein wichtiges Ziel, die hohen ethischen Standards auch außerhalb der EU zu stärken. Das muss auf wirkungsvolle Weise von internationalen und multilateralen Organisationen gemeinsam mit der Wirtschaft gewährleistet werden, nur so kann die Lebenssituation der Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern verbessert werden. Überschießende Anforderungen, Weiterreichen der Verantwortung und großflächige Rechtsunsicherheiten seien nicht geeignet, Menschenrechte effektiv zu schützen und Umweltschäden zu vermeiden. „Es braucht sinnvolle Rahmenbedingungen für Lieferantenbeziehungen“, sagt Kopf. (PWK070)

 

 

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