Koza/Grüne: Schulungszuschlag Neu auch bei Sozialhilfe

Der Schulungszuschlag Neu – der in Dauerrecht übernommene Bildungsbonus aus Zeiten der Corona-Krise – wird mit dem gestrigen Nationalratsbeschluss auf Sozialhilfebezieher:innen ausgeweitet. Seit 1. Jänner 2024 gilt der neue Schulungszuschlag bei AMS-Maßnahmen mit einer Dauer von über vier bzw. zwölf Monaten. Der Schulungszuschlag Neu beträgt dabei zwischen 224 und 374 Euro monatlich zusätzlich zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Bislang nicht einbezogen waren Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezieher:innen in entsprechend längeren AMS-Maßnahmen. „Diese Lücke wird mit der heutigen Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geschlossen – das ist ein weiterer sozialpolitischer Fortschritt. Damit kombinieren wir eine bessere finanzielle Absicherung mit Qualifikations-, Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die nachhaltig Jobperspektiven verbessern“, freut sich Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen.

Der Schulungszuschlag Neu sichert nicht nur für die Dauer von entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen finanziell besser ab, sondern ermöglicht vielen Betroffenen überhaupt erst, einen AMS-Kurs erfolgreich abzuschließen. „Nachhaltig wirkende, länger dauernde Ausbildungs- oder Umschulungskurse verbessern nicht nur die Arbeitsmarktchancen, wer besser qualifiziert ist erzielt auch ein höheres Erwerbseinkommen, ist seltener arbeitslos und entlastet damit auch künftige Arbeitsmarkt- und Sozialhilfebudgets“, hält Koza fest.

Qualifizierung und Weiterbildung seien zusätzlich wichtige Maßnahmen, um den in vielen Branchen bestehenden Fachkräftemangel zu bewältigen. Dass der Schulungszuschlag dabei aus der Sozialhilfe der Länder bezahlt wird, findet Koza „nur fair“, da das AMS für die Dauer der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht nur die Deckung des Lebensunterhalts (DLU) inklusive des einfachen Schulungszuschusses übernimmt, sondern auch für die Kosten des AMS-Kurses aufkommt.

„Die Länder zahlen nur einen Bruchteil der Sozialhilfe, die das AMS im Rahmen der DLU übernimmt und ersparen sich also den Großteil der Kosten aus der Sozialhilfe. Da ist es nur gerecht, wenn aus der Sozialhilfe der Schulungszuschuss abgedeckt wird – insbesondere, weil diese Investition Menschen zurück in Erwerbsarbeit und damit raus aus der Sozialhilfe bringt“, meint der Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen.

Ebenfalls beschlossen wird mit der heutigen Sozialhilfe-Novelle, dass der Schulungszuschlag künftig bei „Aufstocker:innen“ – also Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe um Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung aufstocken – nicht mehr auf Sozialhilfe und Mindestsicherung angerechnet werden.

Koza abschließend: „Mindestsicherung und Sozialhilfe werden mit dem vorgesehenen Schulungszuschlag tatsächlich wieder zu einem ‚Sprungbrett‘ zurück in die Erwerbstätigkeit und finanziellen Eigenständigkeit. Wir schaffen einen Anreiz für Menschen in der Sozialhilfe, sich weiterzubilden. Das ist nicht nur sozialpolitisch sinnvoll, sondern auch zukunftsorientiert.“

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