Gemeinden und weitere Förderwerber können ihre Förderanträge zur Orts- und Stadtkernstärkung bereits einreichen. Zum Start der zwei Fördermaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplans informiert Bundesminister Norbert Totschnig: „Zahlreiche leerstehende Gebäude in unseren Orts- und Stadtkernen werden nicht genutzt. Um den Bodenverbrauch zu reduzieren, müssen wir bereits in Anspruch genommene Flächen effizient nutzen. Deshalb stelle ich für die Reaktivierung von Leerständen und zur Aufwertung von lebendigen Orts- und Stadtkernen 26 Mio. Euro zur Verfügung. Ich bin überzeugt: Wenn wir leerstehende Gebäude für Wohn-, Kultur- oder Gewerbezwecke besser nutzen, erhöhen wir die Lebensqualität in unseren Regionen und reduzieren gleichzeitig den Bodenverbrauch.“ Dabei werden zwei konkrete Schwerpunkte gelegt. Insgesamt werden 13 Mio. Euro für die Fördermaßnahme ‚Orts- und Stadtkernförderung‘ für die Revitalisierung und Sanierung von fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen bereitgestellt. Für die Fördermaßnahme ‚Reaktivierung des Leerstands‘ stehen 13,25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit haben Gemeinden die Möglichkeit Leerstandsmanagerinnen und -manager, Bewusstseinsbildung, Ortskernabgrenzungen, Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte sowie Beratungs- und Planungsleistungen zur Leerstandsaktivierung gefördert in Anspruch zu nehmen.
„Hinter jeder Region steht die Leistung der Menschen, die am Land leben, arbeiten und wirtschaften. Dafür sind die Orts- und Stadtkerne soziale Treffpunkte und wichtige Standorte für Daseinsvorsorge“, betont Totschnig. „Um die wertvolle Ressource Boden zu schützen und unsere Orts- und Stadtkerne zu revitalisieren, müssen leerstehenden Gebäuden und ungenutzten, versiegelten Flächen neue Nutzungsmöglichkeiten gegeben werden. Attraktive und revitalisierte Ortskerne vermeiden eine Zersiedelung und schützen Naturräume und landwirtschaftliche Produktionsflächen.“ Die neuen GAP-Fördermaßnahmen helfen zielgerichtet gegen den Leerstand und fördern die Innenverdichtung. Diese Instrumente helfen Menschen und Gemeinden, die sich um die Nutzung dieser leerstehenden Gebäude und Flächen kümmern.
Die Förderantragstellung ist seit Jänner 2024 im Rahmen von Aufrufverfahren – sofern diese durch die jeweiligen Bundesländer bereits ausgeschrieben wurden –unter www.eama.at möglich. Alle Infos zur Orts- und Stadtkernförderung finden Sie hier und zur Reaktivierung des Leerstands hier.
Handbuch „Leerstand mit Aussicht“
Das Handbuch „Leerstand mit Aussicht“ dient in den Gemeinden und Regionen als Leitfaden. Es wurde gemeinsam mit der TU Wien im Rahmen einer Studie erarbeitet und ist Denkanstoß, Inspiration und Hilfestellung für ungenutzte versiegelte Flächen und Gebäude. Auf 69 doppelseitigen Karten werden auf der Vorderseite theoretische Hintergründe zu den Überschriften/Fragen vorgestellt und auf der Rückseite Beispiele, Tipps, Zitate und Erfahrungsberichte mit vorwiegend praktischen Inhalt beschrieben. Der Zugang zu diesem Handbuch ist auf der Regionen-Dialog-Plattform (bml.gv.at) verfügbar.
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