FPÖ – Belakowitsch zu Heimopferrentengesetz: „FPÖ setzt sich für die sozialen Belange benachteiligter und geschädigter Österreicher ein“

Einer freiheitlichen Initiative folgend gab es im gestrigen Sozialausschuss eine eindeutige Mehrheit dafür, dass die Heimopferrente zukünftig nicht als Einkommen, Rentennachzahlungen und angesparte Rentenbeträge nicht als Vermögen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder oder sonstigen landesgesetzlichen Regelungen gelten. „Der von uns Freiheitlichen eingebrachte Antrag wurde von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich unterstützt, nur die NEOS konnten wieder einmal einer Verbesserung der Situation von Opfern physischer und psychischer Gewalt nicht folgen und zustimmen“, berichtete die freiheitliche Sozialsprecherin und FPÖ-Klubobmannstellvertreterin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch aus dem gestrigen parlamentarischen Sozialausschuss.

Mit diesem so wichtigen Beschluss reagierten die Abgeordneten auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, der es in einem konkreten Fall als zulässig gewertet hat, am Konto liegende Rentennachzahlungen als Vermögen einzustufen und somit einen Antrag auf Mietbeihilfe abzuweisen. „Menschen, die eine Heimopferrente beziehen, erhalten diese ja auch nicht aus ‚Jux und Tollerei‘, sondern weil ihnen in öffentlichen Einrichtungen übles Unrecht widerfahren ist. Diese Entschädigungsleistung als ‚Vermögen‘ zu bewerten, kann mit Sicherheit wohl nicht ‚im Sinne des Erfinders‘ sein, zumal Heimopferrenten ausdrücklich nicht als Einkommen im Sinne der Sozialhilfe- beziehungsweise des Mindestsicherungsgesetzes gelten“ ergänzte die FPÖ-Sozialsprecherin.

Gerade die Freiheitliche Partei habe sich seit je her für die sogenannten Heimopfer eingesetzt und maßgeblich am Heimopferrentengesetz mitgewirkt. „Auch das ist wieder ein Beispiel dafür, dass gerade die FPÖ sich für die sozialen Belange benachteiligter und geschädigter Österreicher einsetzt und diese nicht in Vergessenheit geraten lässt“, so Belakowitsch.

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