Weidinger: Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

"Online-Rezensionen beeinflussen häufig Kaufentscheidungen. Bewertungen auf Online-Plattformen sind vor allem im Gastronomie- und Hotelleriebereich eine wichtige Orientierungshilfe. Leider gibt es dabei immer mehr Fake-Bewertungen, die erhebliche negative Auswirkungen haben und die Käuferinnen und Käufer in die Irre führen können. So werden beispielsweise Konkurrenzbetriebe negativ bewertet oder Erfahrungsberichte von Scheinkundinnen und -kunden veröffentlicht", warnt heute, Montag, ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Abg. Peter Weidinger und ergänzt: "Auch durch die Textgenerierung durch die künstliche Intelligenz ist es nun leichter möglich, online Fake-Bewertungen abzugeben."

Das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein, verwies Weidinger auf die heutigen Aussagen der beiden Staatssekretäre Susanne Kraus-Winkler und Florian Tursky. Weidinger ist überzeugt: Mit einer Klarnamenpflicht, wie sie im Österreichplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgesehen ist, ließen sich solchen Fehlentwicklungen wirkungsvoll entgegenwirken. "Das Vertrauen unserer Konsumentinnen und Konsumenten darf nicht durch Fake-Online-Bewertungen verletzt werden. Sie schaden zudem auch den ehrlichen Unternehmen", so der ÖVP-Abgeordnete weiter.

Es brauche eine Klarnamenpflicht im Internet. Das Internet dürfe kein identitätsfreier Raum sein. Bei der Klarnamenpflicht gehe es aber nicht um ein Meinungs- oder Nickname-Verbot, erläuterte Weidinger. Behörden sollten vielmehr bei rechtswidrigen Aussagen rasch einschreiten können. Unwahre Behauptungen, die absichtlich gestreut werden, sollten dadurch erschwert werden, unterstreicht der Mandatar, der auch auf einen informativen Link verweist: 

www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Kundenbewertungen-online-was-ist-erlaubt.html
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(Schluss)

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