Nach Ankündigung von Kanzler Nehammer fordert ÖGK-Arbeitnehmer:innen-Obmann Andreas Huss die gesetzliche Ausweitung des Ausbaus der Kassenstellen, damit alle Interessent:innen sofort in der Kassenversorgung mithelfen können.
Mitte Dezember 2023 wurde im Zuge des Bundesbudgetbegleitgesetzes auch das Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG) beschlossen. In diesem Gesetz ist eine valorisierte Steuer-Finanzierung für 100 zusätzliche Kassenarzt-Stellen enthalten. Die Österreichische Gesundheitskasse hat noch im Dezember 2023 mit einer proaktiven Suche nach Interessent:innen für diese ärztlichen Kassenstellen begonnen und ein niederschwelliges Online-Formular für die Meldung eines Interesses an einer Mitarbeit an der Kassenversorgung auf der ÖGK-Website veröffentlicht. Bis heute haben sich ca. 600 Interessent:innen auf diesen Aufruf hin gemeldet. Ein Teil der Interessent:innen ist aufgrund der Ausbildung in anderen Fächern nicht für die Aufnahme in die geplanten Stellen geeignet. Aber ein Großteil der interessierten Ärzt:innen ist für den Einsatz laut Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz geeignet.
ÖGK-Arbeitnehmer:innen-Obmann Andreas Huss: „Offenbar ist Kanzler Nehammer bereit, noch mehr zusätzliche Kassenstellen zu finanzieren. Wenn er es ernst meint, sollte er der Ankündigung das Geld folgen lassen und in der bestehenden gesetzlichen Grundlage die Zahlen erhöhen lassen. Wir haben schon länger gefordert, dass zur schnellen Verbesserung der Versorgungssituation für die Versicherten die Begrenzung auf 100 Kassenstellen aufgehoben werden sollte. Damit alle geeigneten Interessent:innen sofort in der Kassenversorgung mithelfen und versorgungswirksam werden können.“
Zusätzlich zu den Kassenstellen wurde gesetzlich für die drei Fächer Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe die Einrichtung eines Startbonus in der Höhe bis 100.000 Euro für neu besetzte Stellen eingerichtet. Für bis zu 100 eingerichtete Kassenstellen soll der Bonus mit Steuergeld bereitgestellt werden. In der fertigen Regelung hat das Ministerium nun gefordert, dass der Bonus auch für Stellen ausbezahlt werden soll, die bereits vor dem gesetzlichen Inkrafttreten besetzt wurden.
„Eine rückwirkende Auszahlung des Bonus an 50 Stellen, die schon letztes Jahr und ohnehin gut besetzbar waren, entzieht der grundsätzlich guten Aktion unnötig Mittel, die für schlechter besetzbare Stellen benötigt werden“, kritisiert Huss die diesbezüglichen Regierungsvorgaben.
Huss: „So wird die Förderung an ohnehin schon einfach zu besetzende Stellen vergeben. Das Geld fehlt dann für die Problemstellen. Wichtig wäre also bei den nun zusätzlich geforderten Kassenstellen, die dauerhafte Finanzierung bereitzustellen. Auch hier sollte Kanzler Nehammer gesetzlich nachbessern lassen. Sonst sind seine Ankündigungen nur heiße Luft. Denn wir haben immer gesagt, dass die netto 244 Mio. Euro (186 Mio. für die ÖGK) aus dem Finanzausgleich nicht reichen werden, um all die Ziele für die niedergelassene Versorgung zu finanzieren und die Mittel in Richtung Spitäler falsch verteilt wurden. Wenn nun über diesen Weg mehr Geld in den Ausbau der Versorgung kommt, ist das zu begrüßen.“
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