Ottenschläger: Initiativantrag zu Luftfahrtgesetz ermöglicht umfassenden Einsatz von Rettungshubschraubern

Gestern, Mittwoch, wurde von ÖVP und Grünen im Nationalrat ein Initiativantrag zur Änderung des Luftfahrtgesetzes eingebracht, der sicherstellt, dass Rettungshubschrauber Flugplätze auch außerhalb deren Betriebszeiten anfliegen können, um etwa für Noteinsätze betankt zu werden. "Die Änderung ist auf eine Initiative von Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler und Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl zurückzuführen, da etwa in der Steiermark dank des ÖAMTC Nachtflug-taugliche Hubschrauber für Noteinsätze nach Unfällen oder zur Personensuche zur Verfügung stehen, und diese aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nur eingeschränkt zum Einsatz kommen konnten", sagte heute, Donnerstag, der Verkehrssprecher der ÖVP, Abg.z.NR Andreas Ottenschläger.

"Ich danke vor allem dem ÖAMTC, dessen Crews auch in der Nacht mit aller Professionalität bereitstehen, Menschenleben zu retten!", so Ottenschläger. Ein weiteres aktuelles Problem der Flugrettung stelle die eingeschränkte Starterlaubnis bei Schlechtwetterbedingungen dar. Es gelte die gebotene Flugsicherheit mit den neuen, sicheren technischen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Konkret soll ermöglicht werden, Ambulanz- und Rettungsflüge durchzuführen, die zwar flugbetrieblich sicher durchführbar sind, aber aufgrund der in den aktuellen Regeln enthaltenen Wettermindestbedingungen bisher nicht durchgeführt werden konnten. Auch dazu werde aktuell gemeinsam mit dem Koalitionspartner eine Änderung der Verordnung 'Luftverkehrsregeln 2014' vorbereitet, die so rasch wie möglich in Kraft treten soll", berichtet Ottenschläger abschließend. (Schluss)

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