„Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Schaffung eines Grundrechtes auf Information stellen einen Paradigmenwechsel dar. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz setzen wir einen historischen Schritt“, betont ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl im Plenum des Nationalrates. In Österreich sei die Amtsverschwiegenheit – damals sei man internationalen Vorbildern und den Gepflogenheiten der Monarchie gefolgt – im Jahr 1925 in Verfassungsrang gekommen. Der damalige Grundsatz sei gewesen, dass Staatsangelegenheiten eben nur den Staat beträfen, nicht die Bürgerinnen und Bürger – und sei damit angelehnt an ein Credo von Kaiser Joseph II. „Alles für das Volk, nichts durch das Volk“ gewesen. Gerstl: „Heute entscheidet nicht mehr eine Person, was gut und richtig ist. Sondern die Bürgerinnen und Bürger haben ein Grundrecht auf Information. Das ist vermutlich auch der Grund, warum manche politischen Mitbewerber, die einen ‚Volkskanzler‘ proklamieren, gegen das Informationsfreiheitsgesetz sind.“
Ein erster Schritt in Richtung eines Rechts auf Auskunft und mehr Information habe man in Österreich 1987 mit der Einführung des Auskunftspflichtgesetzes gesetzt. „Heute gehen wir einen riesengroßen Schritt weiter, indem Volkspartei und Grüne gemeinsam mit der SPÖ mit einer Zweidrittelmehrheit das Grundrecht auf Information in der Verfassung verankern. Es steht damit auf einer Stufe mit Grundrechten wie jenem auf persönliche Freiheit oder Eigentum“, unterstreicht der ÖVP-Abgeordnete. Allgemeine Informationen von Behörden, Ministerien, Bundesländern und Gemeinden können unter https://www.data.gv.at/ nun durch jede und jeden abgerufen werden, und „Transparenz wird zum Grundsatz“. Es sei dabei gelungen, für eine gesunde Balance zwischen dem Schutz und dem Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten und dem Zugang zu staatlicher Information zu sorgen. Dies haben auch die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft deutlich und positiv zum Ausdruck gebracht.
Gerstl: „Klar ist, dass allein der Staat gläsern ist, nicht aber die Bürgerinnen und Bürger.“ Das Informationsfreiheitsgesetz sei durch hohe Komplexität geprägt und werde erst mit 1. September 2025 in Kraft treten, „damit im Vorfeld Abläufe genau definiert und Schulungen durchgeführt werden können, um ein reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten“. Der Verfassungssprecher der Volkspartei richtet seinen Dank an die Zivilgesellschaft, alle im Parlament vertretenen Klubs, den Gemeindebund, den Städtebund, die Bundesländer sowie den Grünen Koalitionspartner und die SPÖ, außerdem an Vizekanzler Werner Kogler und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. „Nur durch deren aller Mitwirkung und die kontinuierliche Arbeit über viele Jahre kommt das Informationsfreiheitsgesetz heute zustande“, so Gerstl weiter.
Abschließend hält der ÖVP-Nationalratsabgeordnete fest: „Wir haben ein Gesetz geschaffen, das für ganz Österreich gilt und dafür sorgt, dass das Recht auf Information fest verankert ist und auch bleiben wird.“
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