Kommenden Montag findet am Landesgericht Linz der Prozess zum Folterkeller von Ansfelden statt, in dem 44 Hunde noch lebend und zumindest drei weitere bereits verwest entdeckt wurden. Pfotenhilfe-Mitarbeiter, die selbst viele Hunde aus den Käfigen im stockfinsteren, extrem übel stinkenden Keller geholt und neun aufgenommen haben, sind aufgrund von Bildern im Akt aufs Neue schockiert, mit welcher Brutalität die Tiere missbraucht und gequält wurden.
"Die Justiz muss hier neben den anderen Delikten auch den Strafrahmen des Tierquälerei-Paragraphen 222 des Strafgesetzbuches von zwei Jahren voll ausschöpfen", fordert Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. "Wenn nicht hier und jetzt, wann dann? Jeder vernünftige Mensch erwartet sich, dass so ein Tierquäler die Höchststrafe bekommt. Vor allem, seitdem ich kürzlich auch noch die Bilder der blutüberströmten Hunde mit schwersten Kampfverletzungen im Akt sehen musste – das war mir dann endgültig zu viel!"
Greti stand dem Tod gegenüber
Hündin Greti war in besonders schlechtem Zustand. "Sie war abgemagert bis auf die Knochen, stark dehydriert, ihr ganzer Körper voller offener Wunden, Ausschlägen und Ekzemen. Sie war rachitisch, konnte nicht einmal aufrecht stehen und ihr rostiges Halsband war sogar eingewachsen. Die junge Hündin hätte diese Hölle auch nicht mehr lange überlebt", vermutet Stadler. Als Greti und acht weitere Opfer am Tierschutzhof Pfotenhilfe ankamen, stand der Tierarzt schon bereit. Nach der Erstversorgung wurde sie liebevoll aufgepäppelt und umfassend therapiert. Der erste Schnee machte ihr besonders viel Spaß. Nach fast fünf Monaten bester Betreuung hat Greti kürzlich ihr Glück gefunden: eine Familie nahm sie bei sich auf.
Wo sind die weiteren Folterkeller, Züchter und Händler?
Schon kurz nach dem Großeinsatz am 1.9.2023 lag nahe, dass es sich nicht um einen Einzeltäter handelt, die Hunde für Kämpfe missbraucht wurden und es sich um organisierte Kriminalität handeln dürfte. "Die Ermittlungsergebnisse scheinen jedoch äußerst dürftig zu sein. Bisher wurde zumindest nichts dazu veröffentlicht. Wir müssen davon ausgehen, dass es weitere grauenhafte Hundehöllen und Kampfplätze im In- und Ausland gibt, aber die Ermittler hier und auch bezüglich internationaler Züchter und Händler keine Anhaltspunkte gefunden haben – eine schreckliche Vorstellung", zeigt sich Stadler bestürzt.
Auch in Ansfelden wurden Hunde gegen Menschen scharfgemacht
So wie beim tödlichen Vorfall in Naarn, liegen nun auch von Ansfelden Aussagen vor, dass dort Hunde scharfgemacht wurden, indem sie auf Menschen in Schutzanzügen gehetzt wurden. Diese und andere Maßnahmen, die die Aggression und Kampfbereitschaft fördern, sind sowohl gemäß Bundestierschutzgesetz als auch OÖ Hundehaltegesetz verboten, wenn es sich nicht um Diensthundeausbildung des Bundes handelt.
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