Wolfsproblematik: EU-Umweltausschuss berät über Kommissionsvorschlag zur Änderung des Schutzstatus

Wolfsproblematik: EU-Umweltausschuss berät über Kommissionsvorschlag zur Änderung des Schutzstatus

Heute berät die EU-Kommission mit den Abgeordneten im Umweltausschuss des Europaparlaments über ihren Vorschlag, die Berner Konvention zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume zu ändern. So könnte der Schutzstatus für Wölfe von "streng geschützt" auf "geschützt" gesenkt werden. "Ich begrüße diesen überfälligen Schritt. Jahrelang haben wir dafür gekämpft, dass die Europäische Kommission auf die zunehmende Wolfproblematik reagiert – zuletzt mit einer Resolution des Europäischen Parlaments. Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache und das ist erfreulich", sagt Alexander Bernhuber, EU-Abgeordneter, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament.

Nachdem der Wolf in den meisten europäischen Ländern kurz vor der Ausrottung gestanden war, hat sich die Population Ende des 20. Jahrhunderts und insbesondere in den letzten zehn bis zwanzig Jahren rasch erholt. Das sorgt zunehmend für Probleme. Allein letztes Jahr wurden in Österreich mehr als 360 Nutztiere vom Wolf getötet. "Die aktuelle Einstufung als "streng geschützt" beruht auf der Datenlage von 1979, diese Daten sind völlig veraltet. Eine wissenschaftliche Neubewertung des Schutzstatus und ein vernünftiges und praxistaugliches Wolfsmanagement sind daher wichtige und längst überfällige Schritte für die heimischen Bauernfamilien und den gesamten ländlichen Raum. Problemwölfe müssen leichter entnommen werden können", sagt Alexander Bernhuber zum neuen Vorschlag der EU-Kommission zur Bestandserhebung und möglichen Neubewertung des Schutzstatus für den Wolf.

Im EU-Recht sind Wölfe bislang durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ("FFH -Richtlinie") besonders geschützt. Diese Richtlinie beruht auf den Vereinbarungen der Berner Konvention für den Erhalt wildlebender Pflanzen und Tiere in Europa und kann deshalb nicht auf alleinige Initiative der EU geändert werden. Sollte der Vorschlag vom Ständigen Ausschuss, dem Entscheidungsgremium der Konvention, angenommen werden, würde der Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt, indem er von Anhang II (streng geschützte Tierarten) in Anhang III (geschützte Tierarten) der Konvention verschoben wird. (Schluss)

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