ÖH: IDSA-Gesetz bringt Studierenden wie Hochschulen erhebliche Verschlechterungen

Der neue Gesetzesvorschlag für die IT:U (Interdisciplinary Transformation University Austria), laut Gesetz das Institute of Digital Sciences (IDSA), schafft statt einer Vereinheitlichung des Hochschulsektors nun ein neues Fleckerl im Fleckerlteppich des Österreichischen Hochschulsystems. Das ist nicht nur umständlich, sondern bringt auch Verschlechterungen für Studierende und öffentliche Universitäten mit sich.

Mit dem privatrechtlichen Weg, der hier für das IDSA eingeschlagen wird, leistet sich das Land Oberösterreich eine vom Bund mitfinanzierte Privatuniversität. Das ist untragbar!“, meint Nina Mathies aus dem Vorsitzteam der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH). Weiters trägt das IDSA durch das Einnehmen von Studienbeiträgen und den Abschluss von Leistungsverträgen zwischen der Universität und den Studierenden nur dazu bei, die soziale Selektion im Hochschulsektor zu verstärken und verstößt damit nicht nur gegen das eigene Ziel “neuen Zielgruppen, welche sich bislang nicht für klassische technisch-naturwissenschaftliche Studien begeistern konnten, zusammensetzen”, sondern auch gegen den Grundsatz der freien Bildung. 

Weitestgehend vergebens sucht man im Gesetzesentwurf nach studienrechtlichen Bestimmungen. Begründet mit dem Wunsch nach größtmöglicher Flexibilität für das IDSA, nimmt man fehlende Rechtssicherheit für Studierende in Kauf. “Um Studierenden ein faires Studium am IDSA zu gewährleisten, muss den Studierenden im Gesetzesentwurf ein Mindestmaß an Rechten eingeräumt werden!”, bekräftigt Sarah Rossmann aus dem  ÖH-Vorsitzteam. Die ÖH fordert das IDSA als eine aus öffentlicher Hand finanzierte Hochschule dazu auf, sich auch dem dafür entwickelten Gesetz zu unterstellen: Dem Universitätsgesetz (UG).

Auch die Organisation und Studierendenvertretung lassen viele Fragen offen. Studierende sind nur in der Universitätsversammlung vertreten, welchem lediglich Beratungsfunktionen zukommen. Weiters soll das IDSA statt eines wie im UG vorgesehen Rektorats nur eine_n einzelne_n Präsident_in bekommen. Dem Kuratorium (Pendant zum Universitätsrat) kommen nicht nur Kontrollkompetenzen zu, sondern auch Kompetenzen, die für öffentliche Universitäten beim Senat liegen. Zusätzlich soll das Land Oberösterreich das Recht bekommen, eine Person für das Kuratorium vorschlagen zu dürfen. Damit haben außeruniversitäre Personen erheblichen Einfluss auf die Universität und gefährden als Geldgeber die universitäre Autonomie. “Das Zuschanzen etlicher Kompetenzen und die Leitung durch eine Einzelperson zentrieren die Verantwortung über die Hochschule nach oben und führen zu einer inakzeptablen Zuspitzung der Macht.”, kritisiert Simon Neuhold aus dem ÖH-Vorsitzteam.

Besonders im Hinblick darauf, dass das IDSA als Basis für zukünftige Novellen des Universitätsgesetzes dienen soll, stehen öffentlichen Universitäten derzeit erhebliche Verschlechterungen bevor. Zusätzlich scheinen viele der Paragrafen unvollständig und müssen von Grund auf überdacht werden. Eine Integration des IDSA in das Universitätsgesetz ist unerlässlich, jedoch machen die Bestimmungen des aktuellen Gesetzentwurfs dies zukünftig fast unmöglich.

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