Um Vorwürfe gegen Exekutivbedienstete rasch aufklären zu können, richtet das Innenministerium die „Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe“ (EBM) ein, die am 22. Jänner 2024 ihren Betrieb aufnimmt. Damit gibt es zukünftig eine zentrale und unabhängige Einheit, die derartigen Vorwürfen weisungsfrei nachgeht. Innenminister Gerhard Karner betonte, dass damit das bereits bestehende Vertrauen in die Exekutive weiter gestärkt wird.
„Wesentliches Ziel der Neuerung ist es, das hohe Vertrauen in die Exekutive weiter zu stärken, betonte Innenminister Gerhard Karner. „Es gebe kaum eine Organisation, die so unter öffentlicher Beobachtung stehe wie die Polizei. Bei fast jedem Einsatz filmen Menschen mit dem Handy mit. Daher ist eine unabhängige Beschwerdestelle ein wichtiger Schritt, um sämtliche Vorwürfe, bei denen sich jemand ungerecht behandelt fühle, rasch aufklären zu können", sagte Innenminister Karner.
Der Beirat soll als qualitätssicherndes Beratungsorgan dienen, kann allerdings nicht in Ermittlungen eingreifen. Personell ist die EBM bereits zu 80 Prozent besetzt, die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird sich im mittleren, zweistelligen Bereich bewegen. Neben Kriminalpolizistinnen und -polizisten, denen nach der Strafprozessordnung die Ermittlungskompetenz zukommt, werden in der EBM auch Personen mit psychologischer und sozialwissenschaftlicher Expertise arbeiten, um Ermittlungen aus verschiedenen Blickwinkel zu beleuchten. Neben Beschwerden über Polizeigewalt wird die Stelle auch Zwangsmittelanwendungen mit tödlichem Ausgang sowie Fälle mit lebensgefährdendem Waffengebrauch durch Exekutivbedienstete untersuchen.
Zwtl.: Mitglieder des Beirats
Der Beirat besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und sieben weiteren Mitgliedern sowie sieben Ersatzmitgliedern (Beiratsmitglieder). Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Grund- und Menschenrechte aufweisen und das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben. Die Beiratsmitglieder werden vom Innenminister für die Dauer von sieben Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.
Vorsitzender des Beirats ist Meinrad Handstanger, ehemaliger Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs, der von VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter vorgeschlagen wurde.
Die weiteren Mitglieder sind: Rechtsanwalt Clemens Lahner (vorgeschlagen vom Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages), der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK), Harald Schlögel (vorgeschlagen von der ÖAK), Verena Murschetz, Professorin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Innsbruck (vorgeschlagen von der Präsidentin der Universitätskonferenz), Menschenrechtsaktivist Philipp Sonderegger (vorgeschlagen von "SOS Mitmensch"), der Landesleiter des "Weißen Rings Niederösterreich", Martin Prinz (vorgeschlagen vom Präsidenten des "Weißen Rings"), die Leiterin der Beratungsstellen von ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), Dilber Dikme (vorgeschlagen von ZARA) sowie "Amnesty International"-Juristin Teresa Exenberger (vorgeschlagen von "Amnesty International").
Fotos unter: Ermittlungs- und Beschwerdestelle – Photo Station 6 (bildarchiv.myds.me)
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