„Anlassgesetzgebung im allerschlechtesten Sinn“, nennt LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv., den aktuellen Entwurf des neuen Oö. Hundehaltegesetzes von Landesrat Michael Lindner (SPÖ): „Die vorgeschlagenen Rasselisten sind weder evidenzbasiert noch machen diese irgendeinen Sinn. Und offensichtlich wurden weder Tierschutzorganisationen noch Fachleute gehört oder eingebunden.“ Sie fordert ein Zurück an den Start und ein Absehen von evidenzbefreiten Hüftschüssen.
Bei allem Verständnis für die Betroffenheit nach dem furchtbaren Vorfall in Naarn, bei dem eine Joggerin durch eine Hundeattacke zu Tode kam: Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass anlassbezogene Gesetzesänderungen meist der falsche Weg sind, weil der Fokus nur auf einen einzigen, wenn auch mehr als bedauerlichen Vorfall gerichtet ist. „Schüsse aus der Hüfte gehen meist ins Leere“, so LAbg. Dagmar Häusler.
Tierschutzorganisationen nicht eingeladen
Besonders befremdlich: Auf dem Tisch liegt ein Gesetz, das vermutlich von Politikern und Mitarbeitern der Fachabteilung beim Land OÖ im Alleingang ersonnen wurde, eine Einbindung von Tierschutzorganisationen und Fachleuten gab es nicht. Laut Medienberichten habe etwa Jürgen Stadler von der renommierten Pfotenhilfe Lochen gebeten, in die Arbeitsgruppe rund um das neue Gesetz aufgenommen zu werden, er bekam von Landesrat Lindner aber nie eine Antwort. Erst jetzt – nach der Präsentation des neuen Gesetzes – stattete Lindner der Pfotenhilfe Lochen einen Besuch ab – selbstverständlich inklusive eigener Presseaussendung und schönen Bildern. Dagmar Häusler: „Was für eine Heuchelei, ohne der massiven medialen Kritik hätte sich Lindner dort mit Sicherheit nicht blicken lassen.“
„Alles, was nicht evidenzbasiert ist, wird es mit uns nicht geben – in keinem Lebensbereich. Es braucht daher ein Zurück an den Start statt eines anlassbezogenen Husch-Pfusch-Gesetzes.
“ –LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv.-
Mehrfach wurde in den Ausschusssitzungen darauf hingewiesen, dass die präsentierte „Rassenliste“ keinerlei Evidenz hat und auch nicht dem Stand der neuesten Erkenntnisse entspricht.
Neu eingeführt werden soll, dass an die Haltung von sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu) spezielle Anforderungen geknüpft werden: „Ich hatte – offensichtlich anders als Herr Lindner – in Bezug auf das neue Hundehaltegesetz im Vorfeld jede Menge Kontakte zu Hundehaltern und Fachleuten in ganz Österreich, die uns beratend zur Seite standen. Jeder schüttelte den Kopf über Lindners Gesetzesentwurf“, so Dagmar Häusler.
Keinerlei Kontrollen
Ein Riesenproblem: Schon bisher gab es im Bereich der Hundehaltung faktisch keinerlei Kontrollen – ja, es wurde nicht einmal Nachschau gehalten, ob Hunde überhaupt ordnungsgemäß versichert und angemeldet sind: „Wie will man jetzt die zusätzlichen Vorgaben überprüfen und entsprechend ahnden, das glaubt ja nicht einmal Herr Lindner selbst, dass das funktioniert“, so Dagmar Häusler.
Zurück an den Start!
Das neue Hundehaltegesetz hat aktuell noch keine Gültigkeit, dazu bedarf es erst einer Mehrheit im Oö. Landtag. Diese gibt es aber nur, wenn die von ÖVP und FPÖ geforderte „Kampfhundeliste“ mit aufgenommen wird: „In Husch-Pfusch-Manier drängen ÖVP und FPÖ auf diese Liste. Ohne diese gibt es keine Novelle, da die Mehrheit bestimmt. Für uns von der MFG gilt: Gesetze müssen lebbar und für die Menschen nachvollziehbar sein. Dieses Gesetz ist es in manchen Punkten nicht. Und es wird höchstwahrscheinlich auch nicht verhindern können, dass es zu derartigen dramatischen Vorfällen kommt. Es gibt immer unbekannte und unvorhersehbare Faktoren, diese lassen sich nun einmal nicht berechnen und durch Gesetze regulieren“, so Dagmar Häusler.
Die mit großer Mehrheit überwiegende Zahl an verantwortungsvollen Hundehaltern soll sich nun dieser anlassbezogenen Gesetzesänderungen beugen, aber: „Alles, was nicht evidenzbasiert ist, wird es mit uns nicht geben – in keinem Lebensbereich. Es braucht daher ein Zurück an den Start statt eines anlassbezogenen Husch-Pfusch-Gesetzes.“
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