In der aktuellen Influenza-Saison 2023/2024 wird erstmals ein österreichweites Erwachsenen-Impfprogramm gemeinsam mit Bund, Ländern und Sozialversicherung umgesetzt. Impfen ist die wesentlichste Präventionsmaßnahme, die ein Land der Bevölkerung anbieten kann. Bis vorige Woche wurden von den ca. eine Million innerhalb des Impfprogramms ÖIP bestellten Impfdosen circa 760.000 Dosen als verimpft eingetragen. Zu beachten ist, dass manche Impfungen von den Ärzt:innen nicht eingetragen wurden und noch einige Dosen zur Verimpfung bereitstehen. Damit ist eine Durchimpfungsrate von 8,3 Prozent der Gesamtbevölkerung erreicht. Die wöchentlichen Impfzahlen sind mittlerweile auf einem niedrigen Niveau, die Gesamt-Durchimpfungsrate wird also nicht mehr stark steigen. ++++
ÖGK-Arbeitnehmer:innen-Obmann und Vorsitzender-Stv. des Dachverbands der Sozialversicherungsträger Andreas Huss dazu: „Die angestrebte Durchimpfungsrate von 11 Prozent wird nach heutiger Sicht wohl nur im Burgenland erreicht werden. In der Steiermark und in Wien werden wir knapp 10 Prozent erreichen. Damit wir in der nächsten Influenza-Saison unsere Ziele erreichen, müssen wir wohl die Impfsettings in den Betrieben stärken und zusätzlich das Impfen in Apotheken anbieten. Das Impfen rein auf die Arztordinationen zu konzentrieren, hat offensichtlich nicht in allen Bundesländern gut funktioniert.“
In den Bundesländern gab es in diesem Jahr keine Impfstraßen, obwohl das Impfprogramm solche Lösungen ermöglicht hätte. Huss: „Wenn, wie im Finanzausgleich beschlossen, weitere Impfungen in das Österreichische Impfprogramm aufgenommen werden, sollten dauerhafte Impfeinrichtungen wieder Standard werden, damit die niederschwellige Zugänglichkeit in allen Bundesländern gegeben ist und wir den Schutz vor verhinderbaren Erkrankungen in gewünschter Weise erreichen.“
Weitere Erkenntnisse nach dem ersten Jahr sind, dass die vom Bund beschränkten Impfstoffmengen erhöht werden müssen, weil nicht überall ausreichend Impfstoffe verfügbar waren. Auch die Logistik muss verbessert werden, um die Verteilung im ganzen Land zu optimieren. Der Selbstbehalt von 7 Euro pro Impfung (nur in Arztpraxen) muss überdacht werden. Er führt zu Ungleichbehandlung und zu unnötigem Verwaltungsaufwand.
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