Wien (OTS) – „Es ist bezeichnend, wenn der Stadtrechnungshof der Wiener Kinder- und Jugendhilfe die Einrichtung eines Kinderschutzkonzeptes sowie eines Kinderschutzbeauftragten empfehlen muss. Schließlich wäre es eigentlich die ureigenste Aufgabe der MA 11, Kinder und Jugendliche zu schützen. Die Realität sieht nur leider anders aus. Nach der Volksanwaltschaft sowie der Kinder- und Jugendanwaltschaft bestätigt nun auch der Stadtrechnungshof die chronische Überbelegung der Krisenzentren der MA 11 sowie der damit einhergehenden Konflikte“, so Gemeinderätin Sabine Keri zur heutigen Veröffentlichung eines Stadtrechnungshofberichtes über das Vorgehen der MA 11 bei Verdachtsfällen von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in eigenen Einrichtungen der MA 11.
Der Stadtrechnungshof führt klar und deutlich aus, „dass durch die häufige Überbelegung der Krisenzentren, dem eingeschränkten Platzangebot sowie der entsprechend verminderten Zeitressourcen der Betreuenden pro Kind negative Auswirkungen auf den Kinderschutz zu erwarten sind“. „Es ist höchst fahrlässig und verantwortungslos, dass abgenommene Kinder und Jugendliche in Krisenzentren der MA 11 einen eklatanten Mangel an Platz, Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten vorfinden. Obwohl seit Jahren an allen Ecken und Enden die Alarmglocken schrillen, ändert sich jedoch an der Situation viel zu wenig. Kinder und Jugendliche schlittern damit von einer Gefährdung in die nächste. Gewalttätige Übergriffe untereinander sind damit oft vorprogrammiert, was angesichts der Traumatisierungen dieser Kinder einfach nur mehr absurd ist“, so die Gemeinderätin.
„Wenn die Stadt Wien sich gezwungen sieht, Kinder für ihren eigenen Schutz aus ihren Familien zu nehmen, dann muss sie garantieren können, dass es den Kindern besser geht, dass sie Platz haben, ihre seelischen Wunden zu heilen, dass sie die Unterstützung, Ruhe, Frieden und Wärme bekommen, die sie brauchen. Insofern ist es bezeichnend, dass offenbar auch die Krisenzentren und Wohngemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe sowohl ein Kinderschutzkonzept als auch einen Kinderschutzbeauftragten brauchen“, so Keri abschließend.
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