„100 Jahre lang konnten sich Gemeinden, Länder und die Bundesregierung hinter dem Amtsgeheimnis verstecken, wenn sie auf Anfragen von Bürger:innen keine Auskunft geben wollten. Damit ist jetzt Schluss: An Stelle des Amtsgeheimnisses gibt es künftig ein Grundrecht auf Information. Das heißt, Behörden – vom Gemeindeamt bis zum Bundesministerium – sind dazu verpflichtet, sämtliche Anfragen von Bürger:innen rasch und umfassend zu beantworten. Damit lösen wir unser Versprechen ein, für eine saubere und transparente Politik zu sorgen“, erklärt Agnes Prammer, Verfassungssprecherin der Grünen.
„Wir Grüne haben immer betont, dass für uns die Einbindung von Expert:innen bei einem so komplexen Thema essenziell ist und haben deswegen namhafte Expert:innen von betroffenen Behörden und NGOs, sowie Rechtsexpert:innen zu einem parlamentarischen Hearing in den Verfassungsausschuss eingeladen“, sagt Prammer und erklärt: „Ich freue mich, dass die Expert:innen heute erneut bestätigt haben, dass wir mit der Einführung der Informationsfreiheit am richtigen Weg sind. Ich bedanke mich bei allen Teilnehmer:innen für ihren Input von dem wir vieles aus dem heutigen Hearing in die finalen Abstimmungen mitnehmen wollen.“
Das Gesetz soll am 22. Jänner im Verfassungsausschuss beschlossen werden. Die Abtimmung im Nationalrats-Plenum folgt am 31. Jänner. „Dann heißt es für immer: Baba Amtsgeheimnis, Hallo Informationsfreiheit“, freut sich Prammer.
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