Die AK begrüßt, dass das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ELWG) nach fast einem Jahr interner Verhandlungen nun endlich in die Begutachtung geschickt wird. Das ELWG ist eines der umfassendsten Gesetze für die Energiewirtschaft, mit dem das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz aus dem Jahr 2010 ersetzt wird. Damit kann die Regierung nicht nur drohende EU-Vertragsverletzungsverfahren in letzter Minute noch abwenden, sondern es finden sich im Gesetz auch wichtige neue Konsumentenschutzbestimmungen. Zentrale Streitpunkte sind aber weiterhin die neuen gesetzlichen Regelungen zur Änderung der Strompreise und zur Grundversorgung. Ungewöhnliche Maßnahme: Parallel zur Begutachtung soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die Lösungsvorschläge für diese strittigen Fragen erarbeiten soll. Die AK wird Teil der Arbeitsgruppe sein.
„Rechtssicherheit und Transparenz bei Preisänderungen müssen gewährleistet sein“, so Tobias Schweitzer, AK Bereichsleiter Wirtschaft. Die AK fordert, dass die Energielieferanten Preiserhöhungen genau und nachvollziehbar zu begründen und darzulegen haben und bei Wegfall dieser Umstände die Strompreise umgehend senken müssen. Die Strompreisänderungen sind von der zuständigen Regulierungsbehörde bzw. Bundeswettbewerbsbehörde streng zu überwachen. Bei Verdacht auf unrechtmäßige Preiserhöhungen muss es den Energielieferanten obliegen, die Rechtmäßigkeit ihrer Preispolitik zu beweisen (Beweislastumkehr). Die AK wird ihre Vorschläge, die auch durch ein Rechtsgutachten untermauert sind, in diese Arbeitsgruppe einbringen.
Die Grundversorgung, die im Falle von Zahlungsschwierigkeiten einen Schutzschirm bietet, darf nicht verwässert werden. Stromversorgung soll in solch einem Fall weiterhin zu einem angemessenen Preis erfolgen. „Energiearme Haushalte sollten einen Anspruch auf eine Grundmenge an Strom zu günstigen Tarifen haben. Denn Strom ist eine Voraussetzung, um am modernen Leben teilnehmen zu können. Das ist allen zu ermöglichen“, mahnt Schweitzer.
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