Die Beschlussfassung des Psychotherapiegesetzes im Jahr 1990 war ein Meilenstein für das österreichische Gesundheitswesen und es konnte mit diesem Ausbildungs- und Berufsgesetz ein selbstständiges und eigenverantwortliches Feld etabliert werden. Seither hat sich der gesamte Bereich professionalisiert, neue Therapieformen haben sich entwickelt und das Feld hat sich diversifiziert. Aus den Erfahrungen und Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte, sowie einem internationalen Vergleich sind nun umfassende Änderungen, die den Weg in die Zukunft weisen erforderlich.
Ziel dieser Novellierung ist einerseits die Akademisierung der Ausbildung, um diese kostengünstiger anzubieten und einen breiteren Zugang für an dem Beruf Interessierte zu schaffen. Andererseits soll die psychotherapeutische Versorgung, die in Österreich ausbaufähig ist, verbessert werden, um mehr Menschen die therapeutische Behandlung zu ermöglichen.
„Im Mittelpunkt der Novelle steht die Akademisierung der Psychotherapieausbildung. Ab dem Wintersemester 2026 stehen den Universitäten 500 Studienplätze für ein psychotherapeutisches Masterstudium zur Verfügung Die Finanzierung ist in der kommenden Leistungsvereinbarung (2025-2027) bereits gesichert. In den zahlreichen Gesprächen mit den öffentlichen Universitäten haben diese bereits großes Interesse gezeigt. In einem nächsten Schritt sollen dann psychotherapeutische Bachelorstudien erarbeitet werden. Dies gewährleistet einen kostengünstigeren und breiteren Zugang", zeigt sich Eva Blimlinger, Wissenschaftssprecherin der Grünen, über die Entwicklung hocherfreut.
„Die Psychosoziale Versorgung in Österreich ist stark ausbaufähig und dringend notwendig. Die Reform wird jedenfalls zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung beitragen, wie wir das im Regierungsprogramm vereinbart haben. Wir werden mit dieser Novelle auch die rechtlichen Grundlagen für Online-Psychotherapie schaffen. Hier hat sich in den letzten Jahren ein immer größerer Bedarf gezeigt. Die langen Übergangsfristen garantieren jedenfalls eine Versorgungssicherheit. Wichtig ist uns auch, dass die Niederschwelligkeit des Ausbildungsangebots sichergestellt wird. Genau darauf zielt der vorliegende Entwurf ab“, fasst Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, die wichtigsten gesundheitspolitischen Aspekte zusammen.
„Eine weitere wesentliche Neuerung in der Psychotherapieausbildung stellt der dritte Ausbildungsabschnitt dar. Hier soll der Schwerpunkt vor allem auf die praktische Tätigkeit in Psychiatrien, psychotherapeutischen Ambulanzen, Primärversorgungseinrichtungen und entsprechenden Einrichtungen mit klinikartigen Settings gesetzt werden“, so Blimlinger und Schallmeiner abschließend.
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