Auch bei einem Firmensitz in Österreich oder Deutschland kann es sich um Dropshipping-Händler:innen mit Direktversand von Billigware aus Fernost und eventueller Rücksendepflicht von Retouren nach Fernost handeln. Fünf ÖIAT-Testbestellungen im Auftrag der AK zeigen: Lieferungen dauern lange oder kommen nie, bei Rücksendung gibt‘s kein oder weniger Geld und Rücktritte werden erschwert oder gar abgelehnt. Die AK fordert von der EU mehr Transparenz.
Die EU soll im Rahmen ihrer aktuellen „Digital Fairness Initiative“ Webhändler:innen verpflichten, schon vorvertraglich und gut sichtbar die Rücksendeadresse anzugeben. Für Konsument:innen soll sofort erkennbar sein, wenn diese in einem anderen Land als der Sitz des Online-Händlers liegt.
Dropshipping ist ein an sich legitimes Logistik-Modell, ein Versandhandel ohne große Investitionen in Lagerhaltung und Logistik durch Direktversand der Hersteller:innen oder Großhändler:innen. Bestellungen werden über den Shop abgewickelt, die Ware kommt von einem Dritten (meist Fernost). „Dubiose Händler:innen werben aber über Social Media für angeblich günstige Lifestyle-Produkte, die direkt aus China versendet werden und im Rücktrittsfall dorthin zurückzustellen sind. Sie vernachlässigen oft rechtliche Vorgaben und Service. Angebot und Händler:innen verschwinden rasch, Konsument:innen bleiben oft geprellt zurück“, sagt AK Konsument:innenschützerin Daniela Zimmer.
Das Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) ging im Auftrag der AK bei fünf österreichischen und deutschen Onlineshops einkaufen, etwa Schmuck, Yogakleidung, Haustierartikel. Denn in der AK und Internet-Ombudsstelle häufen sich Beschwerden über unseriöses Dropshipping – konkret über verweigerte Rücktrittsrechte, vorab nicht erkennbare Rückversandpflichten nach China, Lieferung minderwertiger Ware, lange Lieferzeiten, fehlende Erreichbarkeit, und, und, und. Ihre Shops, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen lassen kaum Rückschlüsse auf Dropshipping oder einen Versand aus China zu.
Der AK Test zeigt eine große Palette an Widerrufsproblemen und teils kreative Reaktionen: „Aus Kulanz würden wir dir gerne 30 Prozent vom Verkaufspreis rückerstatten und du kannst den Artikel behalten,“ boten etwa zwei Shops nach erklärtem Vertragsrücktritt an. Sonstige Erfahrungen: keine Lieferung, kein Kontakt möglich, beschränktes oder kein Widerrufsrecht oder es war an den Kauf eines überteuerten Rücksendeetiketts gebunden. Mit der Unterschrift unter einer Rücktrittserklärung sollte bestätigt werden, dass bei Gebrauchsspuren kein Rückgaberecht bestehe. Bezahltes gab es nicht (ganz) retour, die Lieferzeit aus China wich stark von der Online-Zusage ab und auf den Versuch, Probleme über angegebene E-Mail-Adressen zu lösen, wurde nicht oder nur mit automatisierten Nachrichten reagiert.
Von 15 Shops, die es zu Studienbeginn in eine Vorauswahl geschafft hatten, waren drei Monate später nur noch acht online. Positiv: Manche haben ihre Logistik geändert, nutzen Großhändler:innen in Europa und ermöglichen nun Konsument:innen den Rückversand in der EU.
Zimmer schlussfolgert: „Es gibt keine ausgewiesene Marktaufsicht für den Online-Handel im Vergleich zum Finanz-, Energie- oder Telekommarkt. Regelmäßige Verstöße werden oft sehr spät identifiziert. Dropshipping-Händler:innen informieren Konsument:innen vorm Kaufabschluss oft nicht oder nur unauffällig darüber, dass sie die bestellte Ware auf eigene Kosten in ein weit entferntes Land, meist nach China, zurücksenden müssen.“
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