SPÖ-Keck: „Die Vollspaltenbodenregelung ist nicht nur tierquälerisch, sondern auch verfassungswidrig!“

SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck sieht im heutigen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach die Vollspaltenbodenregelung mit den darin vorhandenen Übergangsfristen verfassungswidrig ist, einen guten Tag für das Tierwohl in Österreich: „Die Vollspaltenregelung ist eben nicht nur tierquälerisch, sondern auch verfassungswidrig!“ Damit gab der VfGH auch der Kritik der SPÖ recht. Dietmar Keck verweist auf unzählige Anträge der SPÖ für ein echtes Vollspaltenboden-Verbot, das von der Regierung ebenso oft vertagt wurde. **** 

Der SPÖ-Tierschutzsprecher spricht der burgenländischen Landesregierung, deren Verfassungsbeschwerde dies ermöglichte, seinen Dank aus. Keck: „Bisher hat noch jeder Minister, der vom ÖVP-Bauernbund in die Regierung entsandt wurde, Tierschutz verhindert. Am Altar des Koalitionsfriedens gaben die Grünen am Rücken leidender Tiere den Kampf um den Tierschutz auf. Heute hat der Tierschutz gegen Agrar-Lobbyinteressen gewonnen und das ist gut so!“ (Schluss) lk/ls

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. SPÖ-Parlamentsklub

SPÖTierschutzVfGHVollspaltenböden
Comments (0)
Add Comment