Mehr als 2.550.000 Euro erkämpften die Mietrechtsexperten der Mietervereinigung (MVÖ) für ihre Vereinsmitglieder – Mieter und Wohnungseigentümer – im Jahr 2023 in Wien. Die zurückerstrittenen Beträge stehen zur Gänze den Mitgliedern zu, denn die Führung von Verfahren ist vom Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Insgesamt führten die MVÖ-Experten im Jahr 2023 in Wien 20.369 wohnrechtliche Einzelberatungen durch – 12.347 per Telefon, 7.092 persönlich und 930 online. Mit Februar erweiterte die MVÖ ihr Leistungsspektrum um unabhängige Energieberatungen; bis Jahresende wurden 139 persönliche und telefonische Einzelberatungen zu Energiefragen durchgeführt.
„Nach dem absoluten Rekordjahr 2022 hat sich die Anzahl der Beratungen heuer auf sehr hohem Niveau stabilisiert“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der MVÖ Wien. „Durch die Welle an Mieterhöhungen im Frühjahr ist die Nachfrage nach Überprüfungen von Indexierungen stark angestiegen und unsere verfügbaren Beratungstermine waren über Wochen ausgebucht.“ Das Team der MVÖ-Experten wurde daher während des Jahres verstärkt, um rasche Beratungen und Verfahrensführungen zu garantieren.
Hilfe bei Verfahren
Oft kommt es schon nach einer ersten Intervention der MVÖ-Experten beim Vermieter zu einer Lösung. Ist das nicht der Fall, leiten die Juristen Verfahren ein, um Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen.
„Wie schon 2022 wurden auch 2023 Mietzinsüberprüfungen stark angefragt“, erklärt Hanel-Torsch. „Nach wie vor werden auch im preisgeregelten Altbau zu hohe Mieten verlangt. Es lohnt sich daher, die Miethöhe genau prüfen zu lassen: Wir helfen Mietern, zu viel Bezahltes zurückzufordern.“
In 34 Prozent der Verfahren des letzten Jahres ging es um überhöhte Mieten, rund 32 Prozent betrafen Betriebskostenabrechnungen. Die MVÖ-Juristen stehen den Mitgliedern darüber hinaus in sämtlichen Mietrechtsfragen zur Seite. So ging es in 11 Prozent der Verfahren um die Durchsetzung von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten und in 6 Prozent der Fälle um Kautionen. Die restlichen Verfahren betrafen Themen wie Entschädigungs- oder Investitionsansprüche, Ablösen, Anerkennungen als Hauptmieter und Ähnliches. In der Statistik nicht inkludiert sind Kündigungs- oder Mietzinsminderungsverfahren, bei denen die Mitglieder der MVÖ von externen Rechtsanwälten vertreten werden.
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