Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
Landesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetzes 1996) geändert wird.
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt in der Zeit von 22.12.2023 bis 12.1.2024 in den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden, es sei denn die Veröffentlichung wird seitens der bzw. des Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt.
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