Mehrheitlich angenommen wurde in der heutigen Bundesratssitzung das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023. Damit gab der Bundesrat grünes Licht für die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen. Ebenfalls mehrheitlich unterstützen die Bundesrät:innen das neue steuerliche Modell für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen. Einstimmig fiel der Beschluss für das Mindestbesteuerungsreformgesetz aus, welche eine Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen vorsieht, die Konzernumsätze von mindestens 750 Mio. € aufweisen. Weiters stimmten die Bundesrät:innen mehrheitlich für Erleichterungen in "Übergangsfällen" bei der Förderung von Photovoltaikanlagen und für Änderungen im Wettbewerbsgesetz.
Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen wird ausgeweitet
Mehrheitlich angenommen wurde das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023. Damit wird die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren der Spendenbegünstigung vereinfacht. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass künftig alle Spendenzwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind, spendenbegünstigt werden. Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen steuerlich zu unterstützen, sollen künftig außerdem Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen über eine "Freiwilligenpauschale" geregelt werden, die eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorsieht.
Österreich sei das Land der Vereine, betonte Silvester Gfrerer (ÖVP/S). Man wolle das Ehrenamt weiter stärken, da Vereine das Zusammenleben in jeder Gemeinde stärken würden. Dieses Gesetz führe zu einer "massiven Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit", die Freiwilligenpauschale trage dazu bei, ehrenamtliche Arbeit zu erleichtern.
Sie sehe bei dieser Maßnahme "wenig Licht, viel Schatten", sagte Doris Hahn (SPÖ/N). Viele Länder würden Österreich um das "dicht gestrickte ehrenamtliche Netz" beneiden. Es sei positiv, wenn man das Ehrenamt steuerlich begünstigen möchte, jedoch gebe es am vorgelegten Gesetzesentwurf viele "kritisierenswerte Punkte". Was "gar nicht gehe" sei die Begünstigung von Spenden an Schulen. Diese würden zur Förderung der Bildungselite führen, denn Vorteile hätten Schulen, die es in Wahrheit nicht so dringend brauchen würden, meinte Hahn und warnte vor "amerikanischen Verhältnissen".
Von "amerikanischen Verhältnissen" sei man weit entfernt, es gebe keine Großspender, "die sich sämtliche Schulen kaufen" würden, sagte Andrea Michaela Schartel (FPÖ/St).
Alle gemeinnützigen Organisationen sollen von der Spendenabsetzbarkeit profitieren können, ausschlaggebend sei nur die Gemeinnützigkeit an sich, sagte Maria Huber (Grüne/St). Im Bildungsbereich gelte dies auch für Initiativen wie "Teach für Austria" und das Mentoringprogramm "Sindbad", das benachteiligte Jugendliche bei der Lehrstellensuche begleite. Damit würden keineswegs nur spezielle Initiativen profitieren, wie es "die SPÖ in den Raum gestellt" habe, so Huber. Die Grünen würden bei dieser Gesetzesänderung sehr genau darauf achten, dass zivilgesellschaftlicher Protest selbstverständlich möglich bleibe, aber Missbrauch wie Betrug oder durch gewaltbereite Gruppen, welche die Verbreitung von "Hass und Hetze" fördern und sich als gemeinnützig tarnen, müssten wirksam verhindert werden können. Bevor eine gemeinnützige Organisation in Gefahr gerate, ihre Spendenbegünstigung zu verlieren, müsste sie gegen eine ganze Reihe von Auflagen verstoßen, so Huber.
Eigenes steuerliches Modell für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen
Auch das neue steuerliche Modell für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen passierte den Bundesrat. Mit dem mehrheitlich angenommenen Modell soll die sogenannte "dry income-Problematik" beseitigt und die Bindung von Mitarbeiter:innen an das Unternehmen gefördert werden. Zur "dry income-Problematik" kam es bisher, wenn Start-Ups und junge KMU aufgrund mangelnder Liquidität nicht in der Lage waren, entsprechende Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen in Geld zu leisten und dies durch die Abgabe von Kapitalanteilen ausgleichen wollten. Die sofortige Besteuerung führte zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf beim Empfänger, also zur "dry income-Problematik".
Harald Himmer (ÖVP/W) betonte, dass in Österreich pro Jahr rund 35.000 bis 40.000 Unternehmen gegründet werden würden und unterstrich die zentrale Bedeutung von Start-Ups für die Volkswirtschaft. Innovative und kreative Kräften wolle man daher mit diesem Gesetz unterstützen und für Jungunternehmer:innen Anreize schaffen.
Für Start-Ups sei es eine große Herausforderung, erste Mitarbeiter:innen zu finden und ein Team zu bilden, sagte Maria Huber (Grüne/St). Wichtig sei es, Mitarbeiter:innen von Anfang an fair am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligen zu können. Die neue Regelung sehe daher vor, dass diese Unternehmenswertanteile, die die Beschäftigten bekommen, im Normalfall nicht sofort versteuert werden müssen wie bisher, sondern erst bei deren Verkauf durch die Mitarbeiter:in oder wenn die Mitarbeiter:in das Unternehmen verlasse.
Zustimmung für die vorgeschlagene Regelung gab es von der FPÖ, obwohl es durchaus "noch Verbesserungsbedarf" geben würde, sagte Günter Pröller (FPÖ/OÖ).
Keine Zustimmung gab es von der SPÖ. Die dieser Regelung zugrunde liegende Idee wäre zwar gut, jedoch gebe es laut der Expertise der Arbeiterkammer die Gefahr, dass beispielsweise der Betriebsrat völlig umgangen werde, sagte Günter Kovacs (SPÖ/B).
Mindeststeuer für Großkonzerne
Einstimmig sprach sich der Bundesrat für die Einführung einer Mindeststeuer für all jene multinationalen Unternehmensgruppen aus, die Konzernumsätze von mindestens 750 Mio. € aufweisen. Österreich setzt mit dem Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) eine EU-Richtlinie um, die wiederum auf einer OECD-Mustervorschrift zu einer globalen Mindestbesteuerung für große, multinationale Unternehmensgruppen basiert. Diese wurde im November 2023 von 139 Staaten und Gebieten angenommen und zielt darauf ab, dass Unternehmen weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Unterschreitet die Besteuerung einen Effektivsteuersatz von 15 %, erfolgt die Erhebung der Mindeststeuer.
Dieses Gesetz könne nur der erste Schritt sein, meinte Günter Kovacs (SPÖ/B). Es dürfe nicht sein, dass "digitale Großmächte" ihre Steuern nicht entrichten, daher werden sie mit diesem Gesetz zurecht belastet, sagte Harald Himmer (ÖVP/W). Für faire Wettbewerbsbedingungen sei es sinnvoll und wichtig, der Verlagerung von Gewinnen in Länder mit niedriger Besteuerung von multinationalen Unternehmen "ein Stück weit den Riegel vorzuschieben", betonte Günter Pröller (FPÖ/OÖ). Mit dieser Maßnahme werde der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt, sagte Maria Huber (Grüne/St). Es gehe darum, ein Klima zu schaffen, in dem Spitzenforschung und die Entwicklung von neuen Technologien nachhaltig vorangetrieben werden können.
Photovoltaikanlagen: Erleichterungen für Übergangsfälle
Mehrheitlich wurden für "Übergangsfälle" Erleichterungen bei der Förderung von Photovoltaikanlagen angenommen. Die Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen soll laut den Plänen der Bundesregierung nur gelten, wenn kein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht wurde. Für "Übergangsfälle" gilt daher nun eine "bürgerfreundliche Erleichterungsregelung", wenn die betreffende Photovoltaikanlage erstmals vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wurde.
Ebenfalls mehrheitlich passierten Änderungen im Wettbewerbsgesetz (WettbG) den Bundesrat. Damit erhält die Bundeswettbewerbsbehörde die Möglichkeit, künftig selbstständig eine Branchenuntersuchung durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht einer Verletzung der – bereits gesetzlich bestehenden – Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen vorliegt. (Fortsetzung Bundesrat) bea
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