SPÖ-Justizsprecherin Yildirim begrüßt die Klarstellung durch den VfGH in Bezug auf Sicherstellung von Handys

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim begrüßt die Klarstellung durch den VfGH in Bezug auf die Sicherstellung und Auswertung von Mobiltelefonen durch die Staatsanwaltschaften. Der VfGH hat heute sein Erkenntnis veröffentlicht, demnach für eine Sicherstellung von Mobiltelefonen (mobilen Datenträgern) in Strafverfahren eine vorhergehende richterliche Bewilligung erforderlich ist. Die derzeit geltenden Bestimmungen der StPO treten am 1. Jänner 2025 außer Kraft, das heißt, bis dahin muss der Gesetzgeber die Regelung reparieren. Dabei wird es Hauptaufgabe sein, die Wahrung der Grundrechte einerseits mit dem Bedürfnis an wirksamer Strafverfolgung andererseits in Einklang zu bringen. Yildirim weist zugleich darauf hin, dass die aktuell prominenteste Sicherstellung von mobilen Datenträgern, das Back-up des Handys von Thomas Schmid, bei einer richterlich genehmigten Hausdurchsuchung erfolgte. **** (Schluss) wf/up

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