Erfolgreiche Verhandlungen der AK Oberösterreich bringen Entlastungen für Kund:innen der VERBUND AG

VERBUND AG und AK Oberösterreich konnten gemeinsam eine Vereinbarung erzielen, die den Kund:innen österreichweit bares Geld bringt. In den nächsten Wochen werden die Kund:innen der VERBUND AG eine Einmalzahlung erhalten – je nach Verbrauchsmenge 20, 40 oder 85 Euro. „Dieses Verhandlungsergebnis bringt unseren Mitgliedern bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten“, zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl zufrieden.  

Kein langer Rechtsstreit
Die VERBUND AG erhöhte mit 1. März 2023 den Strompreis für Bestandskund:innen. Die Vorgehensweise und der Umfang warfen rechtliche Fragen auf, die die Arbeiterkammer Oberösterreich gerichtlich klären wollte, um Rechtssicherheit für alle zu schaffen. Erfreulicherweise konnte ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden, denn die VERBUND AG suchte den Dialog und war zu einer kundenfreundlichen und praktikablen Lösung bereit. 

Einmalzahlung zwischen 20 und 85 Euro bis 31.3.2024
Allen Kund:innen, die per Stichtag 30. September 2023 und seit mindestens vier Monaten von der VERBUND AG mit Strom beliefert werden (ausgenommen sind Float-Tarife), wird eine verbrauchsabhängige Einmalzahlung überwiesen. Jene mit einem Verbrauch bis zu 1.500 Kilowattstunden (kWh) erhalten bis spätestens 31.3.2024 eine einmalige Zahlung von 20 Euro auf ihr Konto, bei einem Verbrauch zwischen 1.500 und 3.000 kWh werden 40 Euro und bei einem Verbrauch über 3.000 kWh werden 85 Euro ausbezahlt. Alle betroffenen Kund:innen erhalten eine persönliche Information von der VERBUND AG. Jene, deren Kontoverbindung der VERBUND AG nicht bekannt ist, werden ersucht, diese für die Rückzahlung bekannt zu geben.  

Gesetzliche Verbesserung für Strompreisänderungen dringend notwendig
Grundlage der aktuell umstrittenen Preiserhöhungen ist eine im Jänner 2022 neu eingeführte gesetzliche Regelung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Diese besagt, dass die Strompreisänderungen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen müssen. Weiters müssen die Kundinnen und Kunden über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit von Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden. Diese Bestimmung ist zu schwammig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. 

Dazu AK-Präsident Andreas Stangl: „Mit dem aktuellen Gesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Die AK Oberösterreich fordert daher eine Novelle, die Rechtssicherheit bei Strompreisänderungen schafft. In Zukunft soll die Regulierungsbehörde E-Control anhand festgelegter Kriterien im Vorhinein die Angemessenheit von Preisänderungen prüfen.

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