Die Strompreisbremse soll nicht, wie geplant Mitte 2024 auslaufen, sondern bis Ende 2024 verlängert werden. Die AK sieht das positiv fordert aber, dass die Gegenfinanzierung weiterhin über die Gewinnabschöpfung bei Energieunternehmen erfolgen soll und nicht durch Steuermittel. Daher muss diese Maßnahme parallel dazu ebenfalls verlängert werden, denn sonst läuft sie Ende des heurigen Jahres aus. Auch auf EU-Ebene wurde diese Möglichkeit für die Mitgliedstaaten verlängert. Weiters fordert die AK, dass während des Geltungszeitraumes der Stromkostenbremse die Energielieferanten ihre Strompreise nur dann erhöhen dürfen, wenn sie die wirtschaftliche Notwendigkeit nachweisen (Beweislastumkehr). Ansonsten könnte die staatliche Förderung dazu führen, dass die Strompreise über Gebühr erhöht werden.
Positiv wertet die AK auch, dass die reduzierten Energieabgaben ebenfalls bis Ende 2024 verlängert werden. Was aber weiterhin aus AK Sicht fehlt, ist eine Wärmekostenbremse, analog zur Stromkostenbremse. Denn die Preise für Gas-, Fern- und Nahwärme oder Pellets belasten die Haushalte weiterhin, weil sie sich auf einem hohen Niveau eingependelt haben. Diese Belastung ist für viele Haushalte schwer zu schultern.
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