Sieber: Zuverdienstgrenze für Kinderbetreuungsgeld wird erhöht

"Mit einer Erhöhung der Zuverdienstgrenze während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld wollen wir auch 2024 sicherstellen, dass Anspruchsberechtigte während der Karenz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können." Das sagte heute, Montag, ÖVP-Familiensprecher Abg. Norbert Sieber anlässlich der Sitzung des Familienausschusses. Ein ÖVP-Grüner Initiativantrag für Anpassungen im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz sieht vor, den bislang gültigen Grenzbetrag beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bzw. bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von jährlich 7.800 auf 8.100 Euro zu erhöhen.

In Kraft treten solle die Novelle bereits mit 1. Jänner 2024. Die Novelle führt weder zu Mehrkosten noch zu Minderausgaben, da Eltern sich an die jeweilige Zuverdienstgrenze anpassen, um das Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können bzw. um allfällige Rückforderungen zu vermeiden.

Ein weiterer Antrag befasst sich mit aus der Ukraine vertriebenen Personen im Bundesgebiet. Deren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe wird ebenfalls – ursprünglich war er bis maximal 4. März 2024 vorgesehen – bis 4. März 2025 verlängert. (Schluss)

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