Steuerlicher Freibetrag für betriebliche Kinderbetreuung wird verdoppelt

St. Pölten (OTS) – Der Nationalrat hat die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von betrieblicher Kinderbetreuung und von Kinderbetreuungszuschüssen des Dienstgebers im Bereich der Sozialversicherung beschlossen. Demnach werden künftig etwa entsprechende Dienstgeberzuschüsse bis zu 2.000 Euro pro Jahr – statt wie bisher 1.000 Euro – nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Gleichzeitig wird die für die Beitragsbefreiung maßgebliche Altersgrenze der Kinder von zehn auf vierzehn Jahre angehoben.

„Mit der blau-gelben Betreuungsoffensive hat das Land Niederösterreich die größte familienpolitische Initiative in seiner Geschichte gestartet. Neben dem Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ist auch wichtig, dass Anreize für Betriebe und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen werden. Die Verdopplung des Freibetrags und die Anhebung der Altersgrenze sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird für die niederösterreichischen Betriebe immer wichtiger, um sich in Zeiten des Mitarbeitermangels als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Die Kinderbetreuung spielt dabei eine große Rolle. Diese leistet einen Beitrag dazu, um den Wiedereinstieg in den Beruf einfacher und familienfreundlicher zu gestalten. Der Beschluss im Nationalrat stärkt den Wirtschaftsstandort Niederösterreich“, so Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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