Für den Direktor der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger „ist es angesichts der großen Nachfrage am Arbeitsmarkt nicht nachvollziehbar, warum es nicht generell einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für schutzsuchende Menschen gibt
.“ Denn Asylwerber*innen sind in Österreich zu einem hohen Anteil dazu gezwungen die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, weil es ihnen nicht erlaubt ist, Beschäftigungen anzunehmen
. Die Erfahrungen der Volkshilfe in der langjährigen Betreuung von Asylwerber*innen ist aber, dass sie sich selbst erhalten wollen, um selbstständig leben zu können und nicht abhängig von Transferleistungen sein zu müssen. Sie wollen einen Beitrag zur Gesellschaft leisten und werden in eine langjährige Warteposition gezwungen.
Ablehnung von Arbeitspflicht
Noch weniger nachvollziehen kann Fenninger aber die aktuelle Debatte um eine Arbeitspflicht für Asylwerber*innen im gemeinnützigen Bereich. „Die aktuelle Regelung zur gemeinnützigen Arbeit ist sinnvoll, allerdings hat sich die Volkshilfe immer für eine Anhebung des maximalen Betrages von derzeit 110 Euro eingesetzt“, so Fenninger, „aber einen Arbeitszwang, sogar verbunden mit Sanktionen, lehnt die Volkshilfe grundsätzlich ab. Und es gibt auch schlicht zu wenig solcher Jobs in den Gemeinden
“.
Zusätzlich hält Fenninger fest, „dass wir in Kürze 75 Jahre Erklärung der allgemeinen Menschenrechte feiern. Ein Arbeitszwang, verbunden mit Sanktionen, ist ein Widerspruch zu dieser Erklärung und verstößt mit Sicherheit auch gegen die europäische Menschrechtskonvention.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Volkshilfe Österreich