SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch bedauert es, dass der VfGH den Einwendungen gegen die Pensionsaliquotierung nicht gefolgt ist. „Das ist zur Kenntnis zu nehmen“, sagt Muchitsch, „es ändert aber nichts daran, dass die Aliquotierung ungerecht ist und wir diese Pensionskürzung dauerhaft abschaffen wollen.“ Der VfGH sagt, „dass es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt, sich bei der ersten Anpassung für ein Modell der Aliquotierung zu entscheiden“. Muchitsch: „Das Parlament ist am Zug. Wir werden kommende Woche unseren Antrag auf dauerhafte Abschaffung der Aliquotierung im Nationalrat wieder einbringen.“ ****
Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung sieht vor, dass nur Personen die im Jänner in Pension gehen, im darauffolgenden Jahr die volle Pensionsanpassung kriegen; mit jedem weiteren Monat sinkt die Anpassung um 10 Prozent. Wer im November oder Dezember in Pension geht, bekommt gar keine Pensionserhöhung im folgenden Jahr. Eine besondere Benachteiligung ergibt sich für Frauen der Jahrgänge 1964 bis 1968, weil sie infolge der Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters ihren Stichtag für die Pension immer im zweiten Halbjahr haben und deswegen die Verluste durch die Aliquotierung immer tragen müssen. (Schluss) wf/up
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