„Ab 2024 können sich alle, die sich eine Photovoltaikanlage kaufen, über eine Umsatzsteuerbefreiung von 20 Prozent freuen. Damit treiben wir die grüne Transformation hin zu sauberer und nachhaltiger Energie massiv voran. Um sicherzustellen, dass die Preissenkungen auch wirklich bei den Endkonsument:innen ankommen, statten wir die Bundeswettbewerbsbehörde mit neuen Kompetenzen aus. Künftig kann die Bundeswettbewerbsbehörde bereits beim Verdacht, dass sich Unternehmen die Befreiung ´einstreifen´, einschreiten. Als Wächterin des Wettbewerbs ist die Bundeswettbewerbsbehörde die richtige Behörde für diese Aufgabe“, freut sich Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen, zu den Änderungen im Wettbewerbsrecht die im heutigen Finanzausschuss beschlossen werden und erklärt: „Ein schlagkräftiges Wettbewerbsrecht ist eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Markt und faire Preise. Gerade in Zeiten hoher Inflation stellen wir so sicher, dass Kund:innen tatsächlich von Kostensenkungen profitieren.“
„Darüber hinaus wird auch das Wettbewerbs-Monitoring verbessert, denn für eine systematische Erhebung in verschiedenen Sektoren braucht es eine fundierte Datenlage. Künftig kann die Wettbewerbsbehörde für das Monitoring – selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes – auf mehr Daten zurückgreifen“, erklärt Götze.
Die Beschlüsse werden im heutigen Finanzausschuss gefasst, kommende Woche erfolgt die Verabschiedung im Nationalrat, die Gesetzesnovellen treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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