Hofinger: Substantielle finanzielle Verbesserung für Gemeindehaushalte

In den Gemeinden schlägt das pulsierende Herz im ländlichen Raum. Sie schaffen hohe Lebensqualität für die Menschen und sorgen mit ihren vielfältigen Aufgaben dafür, dass sich alle Generationen – von den Kindern bis zu den Älteren – sicher und zu Hause fühlen können. „Umso wichtiger ist es für Stabilität in den Gemeindehaushalten zu sorgen“, sagte heute, Dienstag, ÖVP-Gemeindesprecher Abg. Bgm. Manfred Hofinger anlässlich der Beratungen zum Finanzausgleichsgesetz 2024 im Finanzausschuss.  

Mit 3,4 Milliarden Euro an finanziellen Mitteln und mehr Ertragsanteilvorschuss an die Gemeinden werden neue Wege zur finanziellen Verbesserung für Gemeindehaushalte beschritten. „Es galt nicht nur bis zum 1. Jänner 2024 einen neuen Finanzausgleich auf die Beine zu stellen, es geht vor allem darum, die Liquidität der Gemeinden nachhaltig und substantiell abzusichern“, so Hofinger.  

Mehr Geld für Kinderbetreuung, Wohnen und Umwelt

Um Länder und Gemeinden bei der Erfüllung wesentlicher Aufgaben – wie etwa in den Bereichen Elementarpädagogik, Wohnen und Sanieren sowie Umwelt und Klima – zu unterstützen, werden mit dem neu geschaffenen Zukunftsfonds konkrete Ziele zur Umsetzung definiert. Insgesamt stehen 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei 45,5 Prozent bzw. 500 Millionen Euro dem Ausbau der Kinderbetreuung und jeweils 27,25 Prozent bzw. 300 Millionen Euro der Schaffung von leistbarem Wohnraum und der Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energien im kommendem Jahr gewidmet sind. 22,75 Prozent des jeweiligen Landestopfs gehen dabei direkt an die Gemeinden. „Denn sie sind es ja auch, die im Wesentlichen die Maßnahmen in den Gemeinden umzusetzen haben“, so Hofinger.  

Finanzzuweisungsmittel an Länder und Gemeinden verdoppelt

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung werden die Finanzzuweisungen an die Länder und Gemeinden auf 600 Millionen Euro pro Jahr verdoppelt. „Davon werden 120 Millionen Euro nach den bestehenden Schlüsseln des Strukturfonds insbesondere finanzschwachen und von Abwanderung betroffenen Gemeinden zugeteilt. „Auch das ist eine Verdoppelung der Mittel vor allem für ländliche Gemeinden“, weist Hofinger darauf hin, dass den Gemeinden insgesamt 220 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen werden.  

„Um das Zusammenleben in seiner Vielfältigkeit mit einem lebendigen Vereinsleben, zeitgemäßer Infrastruktur und ausreichend Arbeits- wie Betreuungsplätzen auch weiterhin aufrecht zu erhalten, braucht es Planbarkeit in der Finanzierung. Eine wichtige Voraussetzung dafür wird mit dem FAG 2024 geschaffen“, erwartet Hofinger eine breite Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Schluss)

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