Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) sieht Patientensicherheit gefährdet

Die Einführung eines nationalen Bewertungsboards soll die Voraussetzungen für die Umsetzung entsprechender EU-Verordnungen und damit auch die Rahmenbedingungen für die Implementierung von EU-HTA, das heißt einer europaweiten Nutzenbewertung, darstellen. 

Doch in der Realität sieht der Bundesverband Selbsthilfe Österreich hinsichtlich Qualität der medizinisch- therapeutischen Versorgung vor allem im Bereich innovativer Therapien im Widerspruch zum Ärztegesetz. In diesem werden Ärzte angehalten nach „state of science“, also dem aktuellen Stand der Wissenschaft, raschest mit der besten Therapie zu therapieren. Patienten können nicht warten! 

Die geplante Novelle spricht die Entscheidung über den Einsatz von innovativen (z.B. Krebs-)therapien im Krankenhaus hinkünftig einem sehr aufwendigen Gremium („Bewertungsboard“) zu, das mehrheitlich aus Behördenvertretern besteht. Die Ärzteschaft stellen in diesem Gremium eine sehr kleine Minderheit und sind nicht stimmberechtigt, ebenso wie die vom jeweiligen Land angestellten und weisungsgebundenen Patientenanwälte. Unabhängige demokratisch gewählte Experten der Patientenvertretungen fehlen! Diese wären zusätzlich hineinzunehmen. Nur sie kennen als Betroffene die Bedürfnisse von Patienten und Angehörige. 

Eine Bewilligung innovativer Therapien soll hauptsächlich nach ökonomischen Gesichtspunkten in einem noch nicht näher definierten schwerfälligen und vielleicht zeitaufwändigen Prozess, geschehen. Es fehlt im Gesetzesentwurf die Häufigkeit der Tagungstermine des Boards. Darin sieht der Bundesverband Selbsthilfe Österreich die Patientensicherheit und Patientenversorgung schwer gefährdet.

Es geht um Menschenleben! 

Auch Österreich ist angehalten, der EU-Strategie „health in all policies“ folgend, in diesen Prozessen die Beteiligung und Einbringung der demokratisch gewählten Patientenvertreter bindend zu berücksichtigen. die Experten auf dem Gebiet der jeweiligen Erkrankung von Patienten- und Angehörigenseite her sind. Daher fordert der Bundesverband Selbsthilfe Österreich eine Erweiterung der Patientenrechte im Rahmen der Patientencharta (2002) in der 15a Vereinbarung BVG und die Fixierung in einem neu zu entwickelten Beteiligungsgesetz gemäß EU-Strategie „Health in all policies“ gemäss der gültigen Koalitionsvereinbarung, wonach eine Stärkung der Patientenvertreter fixiert ist. 

Dies könnte viele Unstimmigkeiten (z.B. in diesem Bewertungsboard) vermeiden und zu einem vorrangig patientenorientierten Gesundheitssystem beitragen.

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