Gesetz zur Wiederherstellung der Natur – Bundesministerin Gewessler darf sich nicht über Bundesländer hinwegsetzen

Im Juni 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Naturwiederherstellungsverordnung vor. Als Reaktion darauf wurde eine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer verfasst, in deren Kompetenz der Naturschutz liegt. Die Forderung der Bundesländer, unabhängig von politischer Zugehörigkeit (SPÖ und ÖVP), ist einstimmig: Die Bundesregierung muss ihre Bedenken gegenüber der Europäischen Union vehement vertreten.

Bundesministerin darf sich nicht über die Bundesländerkompetenz stellen

Im Rat der Umweltminister wird Österreich durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler vertreten. Diese hat sich noch im Juni 2023 bei der Annahme einer "Allgemeinen Ausrichtung" der Wiederherstellungsverordnung ihrer Stimme enthalten, weshalb vom EVP-Abgeordneten und Mitglied des Umweltausschusses im Europaparlament Alexander Bernhuber ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Dieses bestätigt zweifelsfrei: Bei der finalen Abstimmung im Rat der Umweltminister muss sich Leonore Gewessler gegen die Wiederherstellungsverordnung aussprechen, sollte die Position der Bundesländer nicht im Rahmen des informellen Trilogs umfassend berücksichtigt werden.

Bernhuber nimmt die Ministerin in die Pflicht: "Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig. Bundesministerin Leonore Gewessler muss sich für die Interessen Österreichs auf europäischer Ebene aussprechen und gegen die schädliche EU-Wiederherstellungsverordnung stimmen. Als Ministerin kann sie sich nicht über die einheitliche Meinung aller Bundesländer, in deren Kompetenz der Naturschutz liegt, stellen."

Das bestätigt auch Univ.-Prof. Dr. Christoph Bezemek, BA, LL.M. (Yale), in seinem Gutachten: "Die einheitliche Länderstellungnahme zur Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vom Mai 2023 bindet die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, grundsätzlich ein ablehnendes Votum abzugeben. Ansonsten drohen Konsequenzen bis hin zu einer Ministeranklage gemäß Art 142 B-VG."

Wiederherstellungsverordnung: Verbesserungen erreicht, viele Fragen offen

In den Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Europäischer Kommission über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur konnte eine politische Einigung erzielt werden. "Wir haben es geschafft, dem Vorschlag der Kommission die Giftzähne zu ziehen und größere Belastungen für unsere ohnehin schon nachhaltig arbeitenden Land- und Forstwirte abzuwenden", betont Bernhuber.

Nichtsdestotrotz bleiben noch viele Fragen offen: "Die Europäische Volkspartei bekennt sich zu einer nachhaltigen Transformation. Unser Zugang ist es jedoch, mit Anreizen anstelle von Verboten zu arbeiten. Wir stellen uns zudem die Frage: Wie können wir die Selbstversorgung mit Lebensmitteln, Energie und Rohstoffen ausbauen und umweltschädlichen Importen aus Drittstaaten einen Riegel vorschieben, wenn wir die eigene Produktion zurückfahren? Hier braucht es neue und innovative Ansätze der Menschen in den Regionen, keine bloße Verbotspolitik von oben herab." (Schluss)

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