PRO-GE zu ZKW: Einstweilige Verfügung gegen Streik untergräbt Menschenrecht

"Streiken ist ein Menschenrecht, das durch die österreichische Verfassung, die Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta abgesichert ist. Die Einstweilige Verfügung im Fall ZKW ist demokratiepolitisch höchst bedenklich", kritisiert PRO-GE Bundesgeschäftsführer Stefan Guggenberger die richterliche Verfügung des St. Pöltner Landesgerichts. Der Entscheid sei zudem einseitig, da weder Betriebsrat noch Gewerkschaft angehört wurden. So stütze sich die Entscheidung alleine auf die Angaben des Unternehmens – und diese sind nicht richtig, stellt Guggenberger fest: "Anders als von der ZKW-Geschäftsführung vorgebracht, haben wir Verhandlungen mit dem Fachverband der Fahrzeugindustrie nicht abgelehnt, sondern haben drei Verhandlungsrunden geführt, die keine zufriedenstellenden Einigung gebracht haben. Die ZKW-Beschäftigten haben also nicht nur das Recht, sondern auch einen sehr guten Grund, zu streiken."

Eine Einstweilige Verfügung ist kein Gerichtsverfahren und kein Urteil, sondern kann von einem Richter erlassen werden, um einen unwiederbringlichen Schaden zu verhindern, bis in einem regulären Rechtsverfahren eine endgültige Entscheidung getroffen wird. "Bei einem Streik soll dem Unternehmen der Wert der Arbeit der Beschäftigten vor Augen gehalten werden, indem man diese aussetzt", sagt Guggenberger. Einen Streik wegen eines möglichen wirtschaftlichen Schadens zu verbieten, führe daher das Recht zu streiken ad absurdum. "Aus unserer Sicht wurde hier das Rechtsmittel der Einstweiligen Verfügung für eine rein taktische Maßnahme in einem Arbeitskonflikt missbraucht", so der PRO-GE Bundesgeschäftsführer.

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