Der Vollspaltenboden ist ein Beton-Boden, der durchgängig mit scharfkantigen Spalten durchzogen ist. 70 % der Mastrinder werden diesem Boden in Österreich ausgeliefert, vor allem wenn sie Stiere sind. Die Spaltenbreite beträgt dabei 3,5 cm, der Abstand zwischen den Spalten 8 cm. Wer es noch nicht gehört hat, und wem es nicht selbst sofort klar war, der kann es jetzt am Gehsteig vor dem Landwirtschaftsministerium lesen: Mastrinder leiden auf diesem Boden. Und es wurde sogar dazu geschrieben, woran: „(beinahe) 100 % Gelenksverletzungen, 62 % Schwanzspitzenverletzungen, 17 % schwere Lahmheiten“. Es widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz, auch nur irgendeinem Tier Derartiges zuzumuten. Doch die dem Gesetz widersprechende Verordnung zur Haltung von Rindern erlaubt das explizit. Landwirtschaftsminister Totschnig hätte es in der Hand, zusammen mit Tierschutzminister Rauch heute noch diese Verordnung an das Tierschutzgesetz anzupassen, wie das eigentlich verfassungsrechtlich vorgesehen ist.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: "Landwirtschaftsminister Totschnig weiß von dem Problem, spätestens seit er heute in sein Büro gegangen ist. Leider bevorzugt er diesbezüglich die Kopf-in-den-Sand Politik seiner Vorgängerin Elisabeth Köstinger, die das bei der Frage des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung bis zum Exzess vorexerziert hat. Doch als Minister muss man politische Verantwortung übernehmen. Man kann sich nicht auf die Konsument:innen heraus reden. In der Tierhaltung ist die Politik gefragt, klare Grenzen zu setzen, wenn es um Tierquälerei geht. Und das ist zweifellos beim Vollspaltenboden der Fall. Bei den Schweinen wie bei den Mastrindern.
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